Forst

Unsere Stadt unsere Aufgabe


Forst


Der Wald erfüllt eine Vielzahl an Funktionen

Er ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Holz- und damit Rohstofflieferant und schafft außerdem Arbeitsplätze. In seiner Schutzfunktion für die Umwelt reguliert er das Klima, spendet Sauerstoff und Wasser und er ist Erholungsraum für Menschen.

Die Erhaltung der Funktionen des Waldes ist damit von großer Bedeutung für heutige und kommende Generationen. Ein forstliches Handeln nach Gesetzen und Verordnungen ist daher notwendig.

  • Kennwerte Stadtwald Oberursel

    • 736,2 ha Forstbetriebsfläche werden bewirtschaftet (Gesamtfläche 745 ha)
    • 49 km Wegenetz werden unterhalten (hohe Wegedichte 50 lfm/ha)
    • rund 5.000 Festmeter Holzeinschlag pro Jahr (damit weit unter dem Zuwachs)
    • 61% der Waldfläche sind FFH-Gebiet (Die Stierstädter Heide ist Lebensraumtyp (LRT 4030 trockene europäische Heiden) und damit besonders geschützt)
    • 1 Naturschutzgebiet (Hünerbergwiesen)
    • 100% der Waldfläche sind ausgewiesener Schutzwald
    • PEFC-Zertifizierung
    • Baumartenanteile: 34% Buche, 25% Eiche, 23% Fichte und 18% Kiefer/Lärche/Douglasie
    • Ca. 60 % Laubholz und 40 % Nadelholz
    • Schulwald
    • Taunus-Informationszentrum (TIZ) am Revierrand
    • Erholungswald, der gesamte Stadtwald liegt im Naturpark Hochtaunus
    • Der Stadtwald ist per U-Bahn, S-Bahn und Autobahn direkt aus Frankfurt erreichbar
  • Aufgaben der Revierförsterei

    Hauptaufgabe der Revierförsterei des Stadtwaldes ist die nachhaltige Pflege des Waldes mit der Gewinnung und Vermarktung des nachwachsenden Rohstoffes Holz, der Schaffung eines Dauerwaldes, Sicherung der ökologischen Ziele und der Erholungswirkung.

    • Unterhaltung des Waldwegenetzes und der Infrastruktur des Erholungswaldes
    • Schutz des Waldes vor Wild- und Insektenschäden
    • Zusammenarbeit mit Jägern und ehrenamtlichen Naturschützern
    • Naturschutz im Zusammenhang mit forstlichen Eingriffen, Förderung der Nahrungsketten und biologischen Artenvielfalt
    • Biotop-Pflege sowie Pflege und Erhaltung von Naturschutzgebieten
    • Erhaltung und Verbesserung der nachhaltigen Multifunktionalität eines naturnahen und artenreichen Waldes
    • Verknüpfung von Ökologie und Ökonomie
    • Kontrolle der Verkehrssicherheit an Straßen- und Bebauungsgrenzen
    • Gewinnung von Weihnachtsbäumen und Schmuckreisig
  • Der Stadtwald Oberursel

    Der Stadtwald Oberursel hat eine Gesamtgröße von 745 Hektar (Forstbetriebsfläche) und liegt am Südostabfall des Taunus und besteht aus einem weitgehenden geschlossenen Waldkomplex der südwestlich bis westlich der Stadt Oberursel liegt. Die Waldflächen liegen in den Gemarkungen Oberursel, Oberstedten und Stierstadt. Der Kernbereich erstreckt sich vom Zollhaus in Stierstadt bis zu den Altehöfe in der Nähe des Altkönigs. Ein weiterer Teil liegt oberhalb von Oberstedten. Der Stadtwald gehört zum Eigenbetrieb der Stadt Bau und Service Oberursel (BSO).

    Die Höhenlage reicht von 200 bis 555m üb. NN. Die Waldfläche liegt im Wuchsgebiet „Taunus“ mit den Wuchsbezirken „Südlicher Vordertaunus und „Hochtaunus“.

    Es gibt viele verschiedene Baumarten im Stadtwald, die zu vier Gruppen (Baumartenanteile nach Gruppen) zusammengefasst werden: 34% Buche, 25% Eiche, 23% Fichte und 18% Kiefer/Lärche/Douglasie.

    Seit 2009 bewirtschaftet die Stadt Oberursel ihren Wald in Eigenregie mit eigener Zuständigkeit und eigenem Personal. Das Aufgabengebiet des Försters umfasst die unten angeführten Bewirtschaftungsziele. Neben der praktischen Tätigkeit im Wald sind vielfältige Verwaltungstätigkeiten vom Holzverkauf bis zu rechtlichen Stellungnahmen zu erledigen.

    Der Stadtwald hat als oberste Bewirtschaftungsziele die Sicherung und Verbesserung der Ökologie und die Erholungswirkung. Alle anderen Ziele wie Holzproduktion, finanzieller Nutzen, Sicherung der Arbeitsstellen und Jagd sind diesen beiden Zielen unterzuordnen.

    Der Stadtwald untersteht diversen Schutzfunktionen (Wasser, Klima, Boden, Biotope, …). Es gibt keine Fläche, die nicht mindestens eine Schutzfunktion erfüllt.

    Der Stadtwald wird schon seit mehreren Jahrzehnten nach den Maßgaben der naturgemäßen Waldwirtschaft bewirtschaftet. Seine Funktionen sollen dauerhaft erhalten und verbessert werden. Er soll auch zukünftigen Generationen zu Verfügung stehen. Der Wald soll dauerhaft vorhanden sein) und sich natürlich verjüngen. Alle Generationen verschiedener Baumarten sollen möglichst zeitgleich auf einer Fläche vorkommen. Einige Flächen sind als Beobachtungsflächen aus der Nutzung genommen und entwickeln sich vollständig natürlich ohne menschliche Beeinflussung. In allen anderen Flächen wird bei allen Eingriffen so naturnah wie möglich vorgegangen.

    Auf die Erholungswirkung wird großen Wert gelegt. Wege werden unterhalten, Rast- und Ruhemöglichkeiten geschaffen und bei Forstarbeiten weitestgehend Rücksicht auf Waldbesucher genommen. Ein jährlich stattfindender Weihnachtsbaumverkauf bietet allen Bürgerinnen und Bürgern einen Baum aus „ihrem“ Stadtwald an zu erwerben.

    Auf allen Waldflächen wird die Jagd ausgeübt. Insbesondere wird auf Rotwild, Rehwild und Wildschweine gejagt. Die Vermeidung von übermäßigen Wildschäden steht hierbei an erster Stelle.

    Der Schulwald, am Ende des Altenhöfer Weges, wird von der Stadt Oberursel und dem Förderverein betrieben.

  • Richtiges Verhalten im Wald

    Die Benutzung des Waldes und der Waldwege erfolgt auf eigene Gefahr, die eine Haftung auf waldtypische Gefahren ausschließt. Folgende Sicherheitsregeln sind dringend zu beachten:

    • Verzicht auf Waldbesuche bei extremen Witterungsbedingungen, vor allem vor und nach Stürmen, Schneefall oder Gewitter
    • Vereinbaren von Treffpunkten an unbedenklichen Stellen (z.B. nicht unter Totholz oder hängenden Bäumen)
    • Besprechen der nebenstehenden Rettungspunkte mit allen Beteiligten
    • Gefahr von Eichenprozessionsspinnern (hautreizende Gespinste an Borken) und Zeckenbissen von März bis Oktober
    • Kein Verzehr von Waldbeeren oder Pilzen und kein Trinken aus Bächen oder Teichen
    • Kein Anfassen von Wildtieren, Kadavern oder Kot (Losung)
    • Kein Aufenthalt in gekennzeichneten Bereichen von Waldarbeiten oder auf Forsteinrichtungen, es besteht Lebensgefahr! Nicht auf Jagdeinrichtungen klettern.
    • Kein Klettern auf feuchten, bemoosten oder gestapelten Baumstämmen (Polter)
    • Kein Betreten von Naturschutzflächen
  • Brennholz

    Oberurseler Bürgerinnen und Bürger haben im Stadtwald die Möglichkeit ihr Brennholz selber zu machen. Das PEFC-zertifizierte (Programme for the Endorsement of Forest Certification) Brennholz wurde nachhaltig geerntet und stammt direkt aus dem heimischen Wald vor Ihrer Haustür.  Hierfür benötigen Sie den sogenannten Brennholzleseschein, der in der Sprechstunde jeden Mittwoch von 16.00 bis 17.00 Uhr an der Forstdiensthütte, hinter dem ehemaligen Oberurseler Forsthaus/Revierförsterei, Altkönigstraße 174, 61440 Oberursel (Taunus) oder nach Terminvereinbarung erworben werden kann.

    Hinweis: Zur eigenen Sicherheit bei dieser gefahrenträchtigen Tätigkeit sowie auf Grund gesetzlicher und Zertifizierungsvorgaben ist ein Motorsägen - Führerschein zwingend erforderlich und als Nachweis vorzulegen. Verschiedene Motorsägenkurse bietet u.a. HessenForst an.

    Sie können entweder Holz im Bestand aufarbeiten oder gerücktes Brennholz am Waldweg erwerben.  Beim Holz im Bestand handelt es sich um Baumkronen und Windwurfbäume. Bei dem Holz am Weg handelt es sich meistens um Holz aus Durchforstungsbeständen, welches Sie am Waldweg kaufen und dann dort aufarbeiten können.

    Belehrung zum Brennholzleseschein:

    1.  Der Brennholzleseschein wird nur mit einem gültigen absolvierten Motorsägelehrgang im Sinne der PEFC-Standards (Zertifizierung) ausgestellt. Der Stadtwald Oberursel ist PEFC zertifiziert und hat hiermit die Pflicht zur Kontrolle. Die Teilnahmebescheinigung muss einmalig vorgelegt  werden (Kopie). Folgende Kenntnisse und Fähigkeiten in Theorie und Praxis müssen nachgewiesen werden:
      1. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) (Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz, Schnittschutzhose, Handschuhe, Warnjacke)
      2. Fällungswerkzeuge (Grundausstattung an zweckmäßigem und zeitgemäßen  Werkzeug)
      3. Sichere Handhabung mit der Motorkettensäge (MKS) (Pflege, Wartung, einfache Schnittführung und Fälltechnik)
      4. Schnittführung mit der MKS (Trennschnitte, Entastungstechnik, Spannungsbeurteilung)
      5. Fällung von schwachen bis mittelstarken Bäumen
      6. Umgang mit hängengebliebenen Bäumen
        Wird nur liegendes Holz aufgearbeitet, kann auf einen Nachweis der Punkte 5. und 6. verzichtet werden.

    2. Verhaltensregeln bei der Brennholzselbstwerbung im Oberurseler Stadtwald:
      1. Arbeiten nur mit vollständiger PSA und Vorlage des besuchten Motorsägelehrgangs (Kopie)
      2. Keine Alleinarbeit  beim Arbeiten mit der MKS oder Seilwinde
      3. PEFC-Standards, die im Motorsägenlehrgang vermittelt wurden, müssen eingehalten werden
      4. Unfallverhütungsvorschrift (UVV) muss eingehalten werden
      5. Zwischenfelder dürfen nicht befahren werden (nur die ausgewiesenen Rückegassen dürfen befahren werden (blau markierte Gassenzeichen)
      6. Kein Sammeln von Totholz (nur frisches Holz, kein bemoostes und mit Pilzen besetztes Holz), keine Fällschäden am Bestand und an Zukunftsbäumen
      7. Keine Fällungen, nur liegendes Holz (nur mit genehmigter Ausnahme)
      8. Arbeiten nur im zugewiesenen Bereich
      9. Aufarbeitungsfristen müssen eingehalten werden
      10. Keine Brennholzselbstwerbung während der Brut und Setzzeit
      11. Sonderkraftstoff und biologisch abbaubares Kettenöl muss verwendet werden (Kein Altöl)
      12. Mitführen von Erste Hilfe-Material
      13. Aufgearbeitetes Brennholz muss korrekt im Wald gelagert und aufgeschichtet werden (Sicherheits- und Waldschutzaspekte müssen gewährleistet sein)
      14. Rauchen und offenes Feuer ist verboten. Im Wald und im Bereich von weniger als 100 Meter vom Waldrand dürfen brennende oder glimmende Gegenstände nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden, nach § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HWaldG
      15. Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung nach den Maßgaben von § 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Bundeswaldgesetzes und des nachfolgenden Abs. 2 bis 4 betreten. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren
      16. Personen, die körperlich für die Arbeit im Wald nicht geeignet sind, wird die Mitarbeit untersagt

    3. Bei Regelverstößen und Fehlverhalten bei der Selbstwerbung wird die Arbeit sofort eingestellt. Fehler müssen abgestellt werden vor Wiederaufnahme der Arbeit.  Es erfolgt eine Verwarnung. Erneutes Fehlverhalten führt zum Ausschluss. Bei gravierenden Fehlern wird der Leseschein eingezogen (ohne Rückerstattung).
      1. Anzeige bei Verwendung von Altöl (hohe Strafe und Bodensanierung) Der Forstbetrieb Stadtwald Oberursel ist jederzeit berechtigt Kraftstoff und Kettenöl zu prüfen!
      2. Bei Beschädigung des Bestandes oder Fällen von Zukunftsbäumen  wird dies in Rechnung gestellt.

    4. Die Erlaubnis zur Selbstwerbung wird wochentags in der Zeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Samstag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr erteilt. An Sonn- sowie an Feiertagen sind Arbeiten im Wald nicht gestattet. Der Abtransport mit Hilfe eines PKW ist zulässig.
    5. Der Selbstwerber ist für die Verkehrssicherheit am Arbeitsort verantwortlich. Damit geht die Haftung für waldtypische und walduntypische Gefahren auf den Selbstwerber über, er trägt somit die erhöhte Verkehrssicherungspflicht.
      1. Müll und sonstige Verunreinigungen müssen vom Brennholzselbstwerber ordnungsgemäß entsorgt werden.
      2. Die Belange des Naturschutzes müssen gewahrt bleiben.
      3. Es wird keinerlei Haftung übernommen.
      4. Als verantwortliche Person für die ordnungsgemäße Durchführung wird der Brennholzselbstwerber mit Motorsägenlehrgang und Unterzeichner des Vertrages bestellt.
      5.  Der Eigenbetrieb der Stadt Oberursel, Bau und Service Oberursel, Abteilung Forst und Jagdwesen, Forstbetrieb Stadtwald Oberursel, behält sich die Möglichkeit vor, aufgrund von ungünstiger Witterung und Wetterereignissen  oder sonstiger Verstöße die erteilte Genehmigung kurzfristig zurückzuziehen.
  • Weihnachtsbaumverkauf im Stadtwald Oberursel   

    Jedes Jahr am 3. Adventswochenende können frisch geschlagene ökologische Weihnachtsbäume aus dem Oberurseler Stadtwald erworben werden.  Ein frisch geschlagener Weihnachtsbaum duftet und hält länger. Gibt es etwas Schöneres, als den aromatischen Duft eines frischen Weihnachtsbaumes? Für viele ist er ein Stück Tradition. Die Bäume wachsen natürlich, ohne Einsatz von Spritzmitteln. Die Pflege der Weihnachtsbaumflächen findet mit Schafsbeweidung statt. Kein Baum „von der Stange“, sondern Bäume mit Charakter.

    Es werden Nordmanntannen, Blaufichten, Fichten, Nobilistannen und Küstentannen sowie Schmuckreisig angeboten. Auch große Exemplare bis fünf Meter Höhe werden verkauft. Ernten Sie Ihren Baum selber oder wählen Sie einen bereits geernteten Baum aus. Die Auswahl der bereits geernteten Bäume ist größer, da die Bäume aus unterschiedlichen Gattern stammen. Traditionell bieten wir auch Leckereien an - für Speis und Trank ist gesorgt. Auch gibt es eine Tierschau mit Schafen sowie eine Bastellecke für Kinder.

    Die Bäume werden am 3. Adventssamstag, zwischen 10.00 und 16.00 Uhr und am 3. Adventssonntag, zwischen 12.00 und 16.00 Uhr an der Forstdiensthütte, hinter dem ehemaligen Oberurseler Forsthaus, Altkönigstraße 174, frisch geschlagen verkauft. Wer mag, kann sich seinen Weihnachtsbaum auch selbst schlagen.

    Die genauen Preise werden jedes Jahr an dem Aushang der Waldhütte veröffentlicht.

    Für Besucher stehen Parkmöglichkeiten ab der Frankfurt International School e. V. zur Verfügung. Eine Wendemöglichkeit gibt es nur am Hauptfriedhof. Die Altkönigstraße ist für den Verkehr gesperrt.

    Schmuck- und Deckreisig werden bereits ab Dezember jeden Mittwoch von 16.00 bis 17.00 Uhr während der Forstsprechstunde an der Forstdiensthütte verkauft.

  • Rettungspunkte


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