Verkehrsignalanlagen


Fußgängerschutzanlagen


Verkehrsknotensteuerung


Verkehrssignalanlagen


Im Stadtgebiet von Oberursel befinden sich aktuell 63 Lichtsignalanlagen (Verkehrsknotensteuerungen / und Fußgängerschutzanagen).

Die Betriebsverantwortung liegt hier im Wesentlichen beim BSO. Entlang der U3-Strecke/ Signalanlagen im Stadtgebiet arbeitet die Tiefbauabteilung als Betreiber dieser Anlagen in enger Abstimmung mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) zusammen.

An den Stadtgrenzen betreibt Hessen Mobil weitere Anlagen.

Projekte

  • Ersatzerneuerung der Lichtsignalanlagen in der Berliner Straße

    Ziele sind hier:

    • die Verbesserung der Schaltungsabläufe und Bedarfsgerechte Schaffung von Wartebereichen für Fußgänger und Fußgängerinnen / Radfahrer und Radfahrerinnen. Zudem sollen die Signalanlagen künftig barrierefrei nutzbar sein.
    • Ferner sollen separate Aufstellflächen für Radfahrer und Radfahrerinnen auf der Fahrbahn geschaffen werden.
    • Für den Betrieb der Anlagen werden auf dieser Basis deutliche Einsparungen bei Wartung und Energieverbrauch erwartet.
  • Bestandserfassung der Wirkmechanismen und Detektoren entlang der U3 Strecke in Bezug auf Lichtsignalanlagenbeeinflussung    

    Entlang der U3 Strecke durch das Stadtgebiet wirkt eine Vielzahl von Detektoren (An- und Abmeldeeinrichtungen) und Signalen zusammen, die eine zügige und sichere Abwicklung aller Beteiligter, die hier am Verkehr teilnehmen sicherstellen. Eine Bestandsaufnahme soll hier die Grundlage zur Beurteilung von Optimierungspotentialen und Steigerung der Verfügbarkeit dieser Anlagen ermöglichen.

FAQ's

  • Bemessung von Fußgängergrünzeiten

    Generell werden alle Zeitabläufe an Signalanlagen verkehrstechnisch von Fachplanern entwickelt. Wesentliche Grundlage ist hier die Richtlinie für Signalanlagen (RiLSA). Da sich die Freigabezeiten von Fußgängerinnen und Fußgängern an der Länge der Fußgängerfurt orientieren wird die Grünzeit aus Furtlänge und angenommener Laufgeschwindigkeit ermittelt. Behinderte können sich bei barrierefrei ausgestatteten Anlagen eine längere Freigabezeit und eine akustische Unterstützung anfordern. Nach der Freigabezeit (also nach Ende der Grünzeit) beginnt eine sogenannte Schutzzeit. Diese gewährleistet, dass ein Fußgänger, der noch in der letzten Grünsekunde die Fahrbahn betritt sicher die gegenüberliegende Straßenseite erreichen kann. Natürlich gelten hier zudem generell die Regelungen des §1 StVO:

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

  • Warum Bodenindikatoren und akustische Signale an Signalanlagen

    Als Bodenindikatoren bezeichnet man spezielle Bodenbeläge, die tastbare (Blindenstock) und fühlbare (über die Fußsohlen) Strukturen aufweisen. So sind sogenannte Noppenoberflächen zur Aufmerksamkeitssensibilisierung dienlich, Rippenplatten geben blinden oder sehbehinderten Personen Orientierung in Hinsicht auf Sperrbereiche und Laufwege. Parallel zur Fahrbahn verlegte Rippenplatten sperren- in Furtrichtung verlegte Platten zeigen Querungsbereich und Laufrichtung auf. Diese Beläge stehen zudem jeweils in farblichen Kontrast zu den angrenzenden Wegeoberflächen.

    Barrierefrei ausgestattete Signalanlagen verfügen zudem über separate Anforderungseinrichtungen für blinde oder sehbehinderte Menschen. Ein sogenannter Pilotton weist auf den Standort der Anforderungseinrichtung hin. Nach entsprechender Anforderung wird ein fühlbares und zudem akustisches Freigabesignal gestartet. Diese Töne / Tonfolgen zeigen blinden Personen den Beginn der Grünphase an.


Kontakt für generelle Fragen Lichtsignalanlagen / Fußgängerschutzanlagen und Signalanlagenstörung innerhalb der Dienstzeiten

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Kontakt Signalanlagenstörung - außerhalb der Dienstzeiten - bei Notfällen und Verkehrsunfällen

Polizeistation Oberursel

+49 6171 62400

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