Meldung verschwundener oder defekter Abfallbehälter
Der Verlust oder die Beschädigung ist der Stadt unverzüglich mitzuteilen.
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Die Abfallbehälter für Restabfall, Bioabfall und Altpapier, stellt die Stadt den Abfallbesitzern leihweise zur Verfügung. Die Eigentümerin / der Eigentümer der Liegenschaft haben diese Abfallbehälter pfleglich zu behandeln. Sie haften für schuldhafte Beschädigungen und für Verluste.
Bitte beachten:
Nach Eingang der Meldung setzen wir uns mit Ihnen zur weiteren Abstimmung sowie zur Terminvereinbarung in Verbindung. Die Kosten für den Ersatzbehälter (abhängig von der Behältergröße) und den Verwaltungsaufwand werden bei schuldhaftem Verlust oder Defekt der Eigentümerin / dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Bitte geben Sie dafür die Rechnungsanschrift an.Für Ersatzgefäße fallen bei schuldhafter Beschädigungen und für Verluste folgende Gebühren an:
Für die Aufstellung von Ersatzbehältern bei schuldhafter Beschädigungen und für Verluste wird eine Gebühr von 22,57 EUR erhoben.
Hinzu kommt die Gebühr für den Ersatzbehälter, abhängig von der jeweiligen Gefäßgröße:
Behältergröße Gebühr 60 Liter Abfallgefäß 30,79 € 80 Liter Abfallgefäß 31,51 € 120 Liter Abfallgefäß 23,46 € 240 Liter Abfallgefäß 43,57 € 770 Liter Abfallgefäß 212,52 € 1.100 Liter Abfallgefäß 288,24 € Defekte Abfallbehälter sind am bekanntgegebenen Abholungstermin, bis um 6 Uhr an gut erreichbarer Stelle an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehweges oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen. Der Straßenverkehr darf nicht oder nicht mehr als notwendig und vertretbar beeinträchtigt werden.