Antrag auf gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern
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Mit diesem Formular kann die gemeinsame Nutzung von Restabfall-, Bioabfall- und Altpapierbehältern auf zwei benachbarten Grundstücken beantragt werden.
Unter „Liegenschaft 1“ tragen Sie bitte die Liegenschaft ein, auf der die Abfallbehälter zukünftig aufgestellt werden. Die Eigentümerin / der Eigentümer dieser „Liegenschaft 1“ ist Ansprechpartnerin / Ansprechpartner für den BSO und erhält den gemeinsamen Gebührenbescheid für alle Abfallbehälter. Die Anschlusspflichtigen haften als Gesamtschuldner.
Alle nicht mehr benötigten Behälter von Liegenschaft 1 und 2 werden nach Terminvereinbarung abgeholt.
Gebühren
Für den Antrag auf gemeinsame Nutzung der Abfallbehälter wird eine Gebühr von 24,49 EUR erhoben.Mit dem
können Sie individuell Ihre Abfallgebühren berechnen.
Wer darf den Antrag stellen und wann muss eine Vollmacht vorliegen?
Änderungsanträge sind Gebührenpflichtig und dürfen nur durch die Grundstückseigentümerin / den Grundstückseigentümer oder mit Vorlage einer Vollmacht (in Kopie) gestellt werden. Liegt dem BSO aus einem vorangegangenen Vorgang diese Vollmacht bereits vor, muss sie nicht erneut angefügt werden.Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig schriftlich (ca. 2 Wochen vorher), wir setzen uns dann innerhalb weniger Tage mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin.
Abzuholende Abfallbehälter dürfen befüllt sein und sind am bekanntgegebenen Abholungstermin, bis um 6 Uhr an gut erreichbarer Stelle an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehweges oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen. Der Straßenverkehr darf nicht oder nicht mehr als notwendig und vertretbar beeinträchtigt werden.