Antrag auf Änderung des Leerungsrhythmus
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Sollte der Standplatz für weitere Abfallbehälter nicht ausreichen, können Sie mit diesem Formular für Ihre Liegenschaft die wöchentliche Leerung der 4-Radbehälter für Rest- und Papierabfall beantragen. Eine Änderung des Leerungsrhythmus von zweiwöchentlich auf wöchentlich ist nur möglich, sofern es die Mitarbeiter- und Fahrzeugkapazitäten zulassen.
Gebühren
Für Bearbeitung eines Antrags auf Erhöhung des Leerungsrhythmus der 4-Radbehälter für Rest- und Papierabfall wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,64 EUR erhoben. Ist darüber hinaus eine Änderung im Behälterbestand erforderlich, fällt für das Abholen/Aufstellen der Behälter eine weitere Gebühr in Höhe von 22,57 EUR an. Die regelmäßig anfallenden Gebührensätze mit dem jeweiligen Leerungsrhythmus finden Sie in der Gebührenübersicht unter:Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren zuzüglich der Einheitsgebühr für Ihre Restabfallbehälter anfallen.
Wer darf den Antrag stellen und wann muss eine Vollmacht vorliegen?
Änderungsanträge sind Gebührenpflichtig und dürfen nur durch die Grundstückseigentümerin / den Grundstückseigentümer oder mit Vorlage einer Vollmacht (in Kopie) gestellt werden. Liegt dem BSO aus einem vorangegangenen Vorgang diese Vollmacht bereits vor, muss sie nicht erneut angefügt werden.Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig schriftlich (ca. 2 Wochen vorher), wir setzen uns dann innerhalb weniger Tage mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin.
Hiermit beantrage ich die Änderung des Leerungsrhythmus
Für die Bearbeitung dieses Antrags fallen Verwaltungsgebühren an.