BSO Service - Abfallbehälter

Formulare und Informationen


Allgemeine Informationen zu Abfallbehältern


Die Abfallbehälter für Restabfall, Bioabfall und Altpapier gibt es in verschiedenen Größen. Die Stadt stellt sie den Grundstückseigentümern leihweise zur Verfügung. Am Leerungstag müssen die Abfallbehälter bereitgestellt und nach erfolgter Leerung auch wieder auf das Grundstück zurückgestellt werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Abfallbehälter am Abend vor dem Abfuhrtag ab 18:00 Uhr oder morgens vor 6.00 Uhr am Straßenrand bereit stehen.

  • Abmessung der Abfallbehälter

    Liter

    Länge

    Breite

    Höhe

    verfügbare Behälter

    60

    0,50 m

    0,60 m

    0,95 m

    Restabfall

    80

    0,50 m

    0,60 m

    0,95 m

    Restabfall

    120

    0,50 m

    0,60 m

    0,95 m

    Restabfall, Bioabfall, Altpapier

    240

    0,60 m

    0,75 m

    1,10 m

    Restabfall, Bioabfall, Altpapier

    770

    1,40 m

    0,80 m

    1,50 m

    Restabfall

    1.100

    1,40 m

    1,10 m

    1,60 m

    Restabfall, Altpapier
  • Abfuhrtermine

    Die Abholtermine finden Sie im Abfallkalender.

    Die Restabfallbehälter und die Behälter für Bioabfall werden14 täglich geleert.

    Die Altpapierbehälter werden alle vier Wochen geleert.

  • Bereitstellung am Leerungstag

    Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Abfallbehälter am Abend vor dem Abfuhrtag ab 18:00 Uhr oder morgens vor 6.00 Uhr am Straßenrand bereit stehen.

  • Defekte und verschwundene Behälter...

    Die Behälter für Restabfall, Bioabfall und Altpapier stellt die Stadt den Abfallbesitzern leihweise zur Verfügung. Die Anschlusspflichtigen haften für schuldhafte Beschädigungen und für Verluste. Sie werden durch den BSO kostenpflichtig ersetzt.

    Bitte melden Sie den Verlust oder die Beschädigung von Abfallbehälter an:

    Bau & Service Oberursel

    Abteilung Abfallwirtschaft

    Oberurseler Str. 54

    61440 Oberursel

    +49 6171 704-437

    +49 6171 704-414

  • Warum haben die Abfallbehälter einen Chip, was bedeutet das und wie funktioniert es?

    Damit die Müllabfuhr transparenter und effektiver ist und dadurch mehr Gebührengerechtigkeit herrscht, haben wir das Identsystem eingeführt. Abfallbehälter können mit diesem System eindeutig identifiziert und zugeordnet werden.

    Bei der Identifikation der Abfallbehälter werden die Restabfallbehälter mit einem sogenannten Transponder (Chip) ausgestattet. Der Transponder enthält eine eindeutige Behälternummer.

    Durch unser Müllsammelfahrzeug wird die Behälternummer des Chips während des Leerungsvorgangs gelesen, die Entleerung elektronisch registriert und direkt an unsere Behälterverwaltung auf den Computer im Büro übertragen. Der Transponder enthält keine personenbezogenen Daten und es erfolgt auch keine Verwiegung des Abfalls.

    Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne die Abfallberatung.

  • Warum dürfen Überfüllte oder zu schwere Biotonnen aus Sicherheitsgründen nicht geleert werden?

    Viele kennen das Problem, die Tonne ist voll, aber es ist noch Abfall da, der auch noch in die Tonne gepackt wird. Und dann wird der Abfallbehälter am Leerungstag gar nicht oder nur teilweise geleert. Abfallbehälter dürfen nur so weit gefüllt werden, dass ihre Deckel sich gut schließen lassen. Einstampfen oder Einschlämmen des Abfalls ist nicht gestattet und die Abfallbehälter dürfen folgende Gesamtgewichte nicht überschreiten:

    •             60/80 Liter-Gefäß                    50kg
    •             120 Liter-Gefäß                       60kg
    •             240 Liter-Gefäß                     110 kg

    Hintergrund: Die Abfallgefäße sind für diese Maximalgewichte ausgelegt. Wird das Gewicht überstiegen, besteht die Gefahr, dass die Halterung bricht und der Behälter bei der Leerung abrutscht. Das ist gefährlich, Mitarbeiter können sich schwer verletzen.
    Wird der Abfall zu stark gepresst oder eingeschlämmt, kann er sich verkeilen oder verkleben und rutscht beim vollautomatischen Leerungsvorgang nicht raus. Dann hilft oft auch das Rütteln nicht und der Behälter wird nicht vollständig geleert.
    Hier bitten wir um Verständnis, dass es unseren Mitarbeiter aus Gründen der Arbeitssicherheit generell untersagt ist, in die Tonnen hineinzugreifen, um den Abfall zu lockern, da sich bei diesem Vorgang aufgrund verborgener Gegenstände bereits schwere Unfälle ereignet haben. Dies kann nur durch den Tonnennutzer selbst durchgeführt werden, da dieser allein den Inhalt der Tonne beurteilen kann.
    Gemäß der Abfallsatzung der Stadt Oberursel (Ts.) §8 Abs. 2 besteht aus diesen Gründen auch keine Verpflichtung der Stadt zur Entleerung eingefrorener, eingestampfter und überfüllter Abfallbehälter.
    Daher die Bitte: Beachten Sie die Regeln und die Biotonne kann wieder problemlos geleert werden.

  • Was hilft, wenn bei Frost Abfall im Abfallgefäß festfriert?

    In der kalten Jahreszeit kommt es immer wieder vor, dass insbesondere die Biobehälter nur schwer vollständig geleert werden können. Grund hierfür ist, dass der feuchte Abfall in den Behältern bei Minustemperaturen festfriert. Dies lässt sich unter Beachtung einiger Tipps vermeiden. So sollten:

    • feuchte Küchenabfälle vorher gut abgetropft sein
    • feuchte Küchen- oder Gartenabfälle in mehrere Lagen Papier eingewickelt bzw. Papierabfallsäcke verwendet werden (z. B. gebrauchte Bäcker- oder Metzgerpapiertüten)
    • der Boden des leeren Abfallbehälters mit einem Stück Karton, Eierkarton oder Zeitungspapier ausgelegt werden, damit diese die Flüssigkeit aufnehmen können
    • Abfälle in den Behältern nicht verdichtet oder gepresst werden
    • Behälter, soweit möglich, in einem geschützten, frostfreien Bereich aufgestellt werden
    • Biobehälter nicht am Vorabend, sondern am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr bereitgestellt werden

    Friert der Biomüll doch mal fest, kann er mit Stock oder Spaten wieder gelockert werden.

    Das Lockern vor der Leerung ist jedoch nicht die Aufgabe unserer Mitarbeiter.

    Hintergrund: Unseren Lademannschaften ist es generell untersagt in die Tonnen hineinzugreifen, um nach der Ursache zu suchen und  um Verpressungen, Verkeilungen oder Vereisungen manuell zu lösen, da sich bei diesem Vorgang aufgrund verborgener Gegenstände bereits schwere Unfälle ereignet haben. Dies kann nur durch den Tonnennutzer selbst durchgeführt werden, da dieser allein den Inhalt der Tonne beurteilen kann. Aus diesem Grund besteht gemäß der Abfallsatzung der Stadt Oberursel (Ts.) §8 Abs. 2 auch keine Verpflichtung der Stadt zur Entleerung eingefrorener, eingestampfter und überfüllter Abfallbehälter.


Kontakt


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Wichtiger Hinweis:

Sollte das Behältervolumen einmal nicht ausreichen, können zusätzlich zum Restabfallbehälter städtische Hausmüllsäcke  verwendet werden. Die gefüllten Säcke stellen Sie  einfach gemeinsam mit dem Restabfallbehälter am Leerungstag bereit.

  • Wo bekomme ich städtischen Hausmüllsäcke?

    Kosten: 5,00 €/Sack

    Erhältlich bei:

    • Alberti GmbH, Frankfurter Landstraße 86
    • Becker, Achim – Postagentur, Hauptstraße 13
    • Heidelberger, Gabriele – Toto-Lotto-Tabakwaren, Taunusstraße 29
    • Lotz, Peter – Service-Center, Bommersheimer Straße 87
    • Tabak-Carree-Rhode, George-C.-Marshall-Ring 34
    • Tabak-Carree-Rhode, Kumeliusstraße 6
    • Wertstoffhof BSO, Oberurseler Straße 54