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Infos für Bauherren & Hausverwaltungen

Vorgaben und Tipps


Infos der Abfallwirtschaft in Oberursel (Taunus)


Bei der Planung von Um- oder Neubau einzelner Gebäude und auch ganzer Neubaugebiete ist es immer wichtig, die Lage und Größe der Stellflächen für die Abfallbehälter richtig einzuplanen, damit die Leerungen der Abfallbehälter nach der Fertigstellung gut funktioniert. Dafür haben wir Ihnen hier die wichtigsten Vorgaben in Oberursel (Taunus) zusammengestellt:

  • Abfallarten und Leerungsrhythmus

    In Oberursel (Taunus) stellt die Stadt leihweise Abfallgefäße für Restmüll, Bioabfall und Altpapier zur Verfügung,

    • Restabfall- und Biogefäße werden 2-wöchentlich und
    • Altpapiergefäße 4-wöchentlich geleert.

    Die Sammlung der Leichtverpackungen im Gelben Sack erfolgt durch das „Duale System“ ebenfalls 2-wöchentlich. Für größere Wohnanlagen stellt der zuständige Entsorger 1.100 Liter Gefäße zur Verfügung. Für Fragen zu den gelben Gefäßen wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Entsorger, aktuell ist das die Firma Knettenbrech & Gurdulic (Tel.: 0611 696-227 E-Mail: kommunal@knettenbrech-gurdulic.de).

  • Stellplatz / Bereitstellung am Leerungstag

    Die Leerung der Abfallgefäße erfolgt im sogenannten „Teilservice“. Das bedeutet, dass Abfallgefäße sowie angemeldeter Sperrmüll für eine gewünschte Entleerung/Abholung am Leerungstag an einer öffentlichen Straße bereitgestellt werden müssen. Abfallgefäße oder Sperrmüll werden nicht vom Grundstück geholt. Bitte planen Sie auf dem Grundstück, bzw. in dem Neubaugebiet genügend Flächen ein, damit Abfallbehälter an der, von einem 3-Achsigen-Müllsammelfahrzeug befahrbaren öffentlichen Straße bereitgestellt werden können, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern.

    Empfehlungen zur Organisation innerhalb des Grundstücks/Neubaugebietes können wir leider keine geben. Zu Entfernungen zwischen Wohnung und Stellplatz gibt es keine offiziellen Vorgaben. Wir empfehlen jedoch, bei Neuplanungen zu beachten, dass die Gefäße am Leerungstag an der Straße bereitstehen müssen.

  • Vorgaben für öffentliche Straßen, die vom Abfallsammelfahrzeug befahren werden 

    Bei Planungen von öffentlichen Straßen, oder wenn durch ein geplantes Neubaugebiet eine öffentliche Straße verläuft, auf der ein Abfallsammelfahrzeug fahren soll, ist bei der Planung zu berücksichtigen, dass

    • 3-Achsige Abfallsammelfahrzeuge um die Schleppkurven kommen und
    • das Rückwärtsfahren vermieden wird (Branchenregel DGUV Regel 114-601 Branche Abfallwirtschaft – Teil 1 Abfallsammlung). Das bedeutet: Stichstraßen können nur befahren werden, wenn eine ausreichend große Fläche zum Wenden vorhanden ist.

    Privatstraßen oder -grundstücke werden aus Versicherungsgründen nicht befahren.

  • Bedarf an Abfallgefäßen

    Der Bedarf an Abfallbehältern für die verschiedenen Abfallarten ist individuell von sehr vielen Faktoren (u. a. Anzahl, Alter und Verhalten der Personen) abhängig, deshalb gibt es keine allgemeine Formel zur Berechnung der einzuplanenden Müllkapazitäten. In der Abfallsatzung § 8 Abs. 6, finden Sie einen Orientierungswert für den Bedarf bei privaten Haushaltungen an einem Gefäßvolumen für jede Abfallart von 6 l/Woche pro Person.

  • Behältervolumen, Gebühren, Abmessungen

    In der Gebührenübersicht finden Sie die zur Auswahl stehenden Behältergrößen der einzelnen Abfallarten und eine Tabelle mit den Abmessungen der verschieden großen Abfallbehälter. Die Gebühren sind in der Abfallsatzung der Stadt Oberursel (Taunus) geregelt. Gebührenmaßstab für die Einheitsgebühr in Oberusel (Taunus) ist das zur Verfügung stehende Behältervolumen für Restabfall. In der Einheitsgebühr für Restabfall sind Bio- und Altpapierbehälter in vergleichbarem Volumen enthalten.

    Weitere Informationen  finden Sie unter www.bso-oberursel.de/de/abfall-wertstoffhof/service-formulare/gebuehrenuebersichten.

    Bitte beachten sie, dass für jede Abfallart mindestens ein Gefäß auf jeder Liegenschaft aufgestellt werden muss.


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