Antrag auf Befreiung von der Biosammlung (nur Gewerbe)
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Mit diesem Formular können Sie für Ihre Liegenschaft beantragen, dass Abfallbehälter für Bioabfall abgeholt werden.
- die Abfälle auf dem Grundstück aus einem Gewerbebetrieb, stammen und
- die ordnungsgemäße Verwertung der auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle beschrieben und z. B. durch Vorlage einer Rechnung der beauftragten Entsorgungsfirma nachgewiesen wird.
Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig schriftlich (ca. 2 Wochen vorher), wir setzen uns dann innerhalb weniger Tage mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin.
Gebühren
Für Bearbeitung eines Antrags auf Befreiung vom Anschlusszwang für Bioabfallbehälter (nur für Gewerbe) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,49 EUR erhoben.Mit dem
können Sie individuell Ihre Abfallgebühren berechnen.
Wer darf den Antrag stellen und wann muss eine Vollmacht vorliegen?
Änderungsanträge sind gebührenpflichtig und dürfen nur durch die Grundstückseigentümerin / den Grundstückseigentümer oder mit Vorlage einer Vollmacht (in Kopie) gestellt werden. Liegt dem BSO aus einem vorangegangenen Vorgang diese Vollmacht bereits vor, muss sie nicht erneut angefügt werden.Abzuholende Abfallbehälter dürfen befüllt sein und sind am bekanntgegebenen Abholungstermin, bis um 6 Uhr an gut erreichbarer Stelle an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehweges oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen. Der Straßenverkehr darf nicht oder nicht mehr als notwendig und vertretbar beeinträchtigt werden.