Straßenbau
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Tiefbau sind projektleitend verantwortlich für alle Straßenneubau –Ersatzneubaumaßnahmen sowie für Erschließungsvorhaben der Stadt allgemein. Alle diese Maßnahmen werden auf Basis öffentlicher Ausschreibungen und entsprechender Rahmenverträge ausgeführt. Auftragsvergaben erfolgen sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter Qualitätsgesichtspunkten.
Straßeninstandhaltung
Die Planung und Umsetzung von Straßeninstandhaltungsmaßnahmen ist Aufgabe der Tiefbauabteilung. Die bauliche Erhaltung des Oberurseler Straßennetzes und der angrenzenden Nebenflächen (Parkstreifen, Rad- und Gehwege) umfasst rund 166 km zuzüglich aller öffentlichen Parkplätze. Der verkehrssichere Zustand wird durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt. Nach der Lokalisierung von Schäden werden diese durch Mitarbeiter des Betriebshofs des BSO behoben. Für größere Reparaturarbeiten hingegen werden Fremdfirmen beauftragt.
Kontakt Herr Veith.Straßenaufbrüche
Im Fachbereich Straßenbau ist auch das Aufgrabungswesen an öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet angesiedelt. Neubau und Erneuerung von Leitungen der gesamten städtischen Infrastruktur (Kanal/ Wasser/ Gas/ Breitbandversorgung/ Datenleitungen etc.) werden hier geprüft/abgestimmt und während der Umsetzung begleitet. Alle Straßenaufbrüche sind genehmigungspflichtig!
Das Antragsverfahren für Grabungen ist in Oberursel mit dem Verfahren der Verkehrsbehörde zur Erteilung von verkehrsbehördlichen Anordnungen gekoppelt.
Anträge sind ab dem 01.08.2022 generell online zu stellen!
Über den Link: https://www.mygdiag.de/oberursel/agv gelangen Sie auf das Antragsportal. Vor erstmaliger Nutzung ist eine Registrierung und die Anerkennung der Nutzungsbedingungen/ Aufgrabungsrichtlinien erforderlich. Erstnutzer haben einen Fachkunde-Nachweis vorzulegen. Nach Erfassung der Grabungsdaten und dem Hochladen von Lageplänen, Fotos des/ der Baubereiche, Verkehrszeichenplänen/ Regelplänen sind weitere Daten für die Verkehrsbehördliche Anordnung zu erfassen. Zudem ist die Lageerfassung der Grabung im GIS vorzunehmen. Grabungserlaubnisse werden im Download zur Verfügung gestellt. Dies wird auch -nach einer Übergangsphase- Ressourcenschonend für die Verkehrsbehördliche Anordnung angestrebt.
Kontakt: Frau Shi / aufgrabungserlaubnisse-va@bso-oberursel.de
Bürgschaftsverfahren bei privaten Bauvorhaben
Ferner werden private Bauherren bei deren Bauvorhaben, die an oder in den öffentlichen Raum grenzen bzw. temporär einwirken, beraten und bis zur Fertigstellung der jeweiligen Maßnahme begleitet. Das hierbei vorgesehene Protokoll und Bürgschaftsverfahren bildet hier einen zusätzlichen Rahmen zu den Bauvorhaben.
Kontakt Herr Veith/ frank.veith@bso-oberursel.de