Bioabfall

Richtig entsorgt...


Bioabfall


Für die Bioabfallsammlung stellt die Stadt den Grundstückseigentümern Behälter für Bioabfall leihweise zur Verfügung. Jedes Grundstück, das an die Restabfallsammlung angeschlossen ist und einen grauen Restabfallbehälter hat, bekommt auch einen blauen Altpapierbehälter und einen braunen Behälter für Bioabfall. Die Behälter für Bioabfall werden vom BSO-Team alle zwei Wochen mit dem Müllfahrzeug geleert.

  • Warum dürfen Überfüllte oder zu schwere Biotonnen  aus Sicherheitsgründen nicht geleert werden?

    Viele kennen das Problem, die Biotonne ist voll, aber es ist noch Bioabfall da, der auch noch in die Tonne gepackt wird. Und dann wird der Abfallbehälter am Leerungstag gar nicht oder nur teilweise geleert.

    Abfallbehälter dürfen nur so weit gefüllt werden, dass ihre Deckel sich gut schließen lassen. Einstampfen oder Einschlämmen des Abfalls ist nicht gestattet und die Abfallbehälter dürfen folgende Gesamtgewichte nicht überschreiten:

    •             60/80 Liter-Gefäß                    50kg
    •             120 Liter-Gefäß                       60kg
    •             240 Liter-Gefäß                     110 kg

    Hintergrund:

    Die Abfallgefäße sind für diese Maximalgewichte ausgelegt. Wird das Gewicht überstiegen, besteht die Gefahr, dass die Halterung bricht und der Behälter bei der Leerung abrutscht. Das ist gefährlich, Mitarbeiter können sich schwer verletzen.
    Wird der Abfall zu stark gepresst oder eingeschlämmt, kann er sich verkeilen oder verkleben und rutscht beim vollautomatischen Leerungsvorgang nicht raus. Dann hilft oft auch das Rütteln nicht und der Behälter wird nicht vollständig geleert.
    Hier bitten wir um Verständnis, dass es unseren Mitarbeiter aus Gründen der Arbeitssicherheit generell untersagt ist, in die Tonnen hineinzugreifen, um den Abfall zu lockern, da sich bei diesem Vorgang aufgrund verborgener Gegenstände bereits schwere Unfälle ereignet haben. Dies kann nur durch den Tonnennutzer selbst durchgeführt werden, da dieser allein den Inhalt der Tonne beurteilen kann.
    Gemäß der Abfallsatzung der Stadt Oberursel (Ts.) §8 Abs. 2 besteht aus diesen Gründen auch keine Verpflichtung der Stadt zur Entleerung eingefrorener, eingestampfter und überfüllter Abfallbehälter.
    Daher die Bitte: Beachten Sie die Regeln und die Biotonne kann wieder problemlos geleert werden.

  • Welche Behältergrößen gibt es für Bioabfall?

    • 40 Liter (nur bei Eigenkompostierung)
    • 60 Liter
    • 80 Liter
    • 120 Liter
    • 240 Liter
  • ✔ Was gehört in den Bioabfall?

    Alle kompostierbaren Haushalts-Abfälle wie zum Beispiel:

     Blumensträuße, Zierpflanzen, alte Topfpflanzen
     Fleisch und Fisch, Knochen und Gräten, roh oder gekocht
     Gartenabfälle (sofern Platz im Behälter für Bioabfall ist) z.B. Rasen-, Baum-, Strauch-, Heckenschnitt, Blumen, Unkraut, Laub, Nadeln, Baumrinde, Fallobst, Ernterückstände von Beeten
     Küchentücher, Servietten
     Nuss- und Eierschalen
     Obst- und Gemüseabfälle (auch Südfrüchte und Schalen)
     sonstige organische Abfälle wie Haare, Federn, Holzwolle
     Speisereste und verdorbene Lebensmittel,  wie verschimmeltes Brot oder Milchprodukte – natürlich ohne Plastik-Verpackung!
     Tee- u. Kaffeesatz mit Filterpapier (keine Kapseln, Kaffeepads gerne!)

  • ✖ Was gehört NICHT in den Bioabfall?                    

    In den Bioabfall gehören nur kompostierbare Haushalts-Abfälle. Auf keinen Fall darf Biomüll in Plastik verpackt werden!

     Dosen, Glas, Gummi, Leder, Metalle
     Erde
     Fäkalien von Hund, Katze und anderen Haustieren
     flüssige Abfälle
     gewerblich anfallende Bioabfälle / Speisereste / Organik*
     Hochglanzpapiere
     Hygieneartikel, Windeln
     Plastiktüten und andere Kunststoffe, auch kompostierbare Biomülltüten aus Kunststoff
     Sondermüll, Batterien
     Staubsaugerbeutel
     Straßenkehricht
     Textilien
     Zigarettenkippen

    * Laut Gewerbeabfallverordnung müssen diese Abfälle, insbesondere aus der Gastronomie und dem Lebensmittelhandel, getrennt gesammelt und nachweislich einer Verwertung zugeführt werden.

  • Infos rund um die Leerung & Sonderleerung

    • Der Behälter für Bioabfall wird alle zwei Wochen geleert.
    • Die Abholtermine finden Sie im
    • Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr brauner Behälter für Bioabfall am Abend vor dem Abfuhrtag oder morgens vor 6.00 Uhr am Straßenrand bereit steht.
    • Haben Sie versäumt den Behälter bereit zu stellen oder wurde der Behälter nicht geleert, weil sich darin falscher Abfall befindet, kann er gebührenpflichtig über eine Sonderleerung als Bio- oder Restabfall nachgeleert werden
  • Was kostet der Behälter für Bioabfall?  

    Der Behälter für Bioabfall wird  in der gleichen Größe des Restabfallbehälters, gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Biosammlung und –verwertung sind in der Einheitsgebühr für Restabfall enthalten.

    Eine Übersicht der Einheitsgebühren und dazugehörenden Behältergrößengrößen finden Sie in der

    Bitte beachten: wenn Sie einen 60 Liter Restabfallbehälter haben, dürfen Sie den Behälter für Bioabfall auch nur bis zur 60 Liter Markierung füllen. Das erkennen sie an dem Aufkleber auf dem Deckel Ihres Behälters für Bioabfall. Möchten Sie regelmäßig mehr Volumen nutzen, können Sie das gerne beantragen.

    Sie benötigen einen größeren oder kleineren Behälter für Bioabfälle, benutzen Sie unser Formular

  • Wie bekomme ich einen größeren oder kleineren Behälter für Bioabfall und wie bestelle ich meinen Behälter für Bioabfälle als Gewerbebetrieb ab?

    Sollte sich im Laufe der Zeit herausstellen, dass von Ihnen einen größeren oder kleineren Behälter benötigt wird, kann diese umgemeldet werden. Hierfür muss rechtzeitig schriftlich (ca. 2 Wochen vorher) direkt durch den Eigentümer/Vermieter der Liegenschaft oder mit dessen Vollmacht ein Antrag bei der Abfallabteilung des BSO gestellt werden. 

    Für die Änderung der Behältergröße fällt einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 22,57 EUR an. 
    Für die Bearbeitung eines Antrags auf Anmeldung der Eigenkompostierung oder Befreiung vom Anschlusszwang für Bioabfallbehälter (nur für Gewerbe) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,64 EUR erhoben.

  • Der Behälter für Bioabfälle stinkt - Was kann ich optimieren? Was sollte ich beachten?         

    Tipps gegen Geruchsentwicklung und Madenbefall

    • Da sich Maden vor allem in feuchter Umgebung wohl fühlen, sollten Bioabfälle nur in Bioabfalltüten aus Papier oder in Zeitungspapier eingewickelt in den Behälter gegeben werden.
    • Der Behälter sollte möglichst schattig stehen und regelmäßig gereinigt werden.
    • Ein paar Blätter zerknülltes Zeitungspapier oder Strukturmaterial wie kleine Zweige, Sägespäne usw. auf dem Behälterboden sorgen zusätzlich für Trockenheit im Sommer und gegen ein festfrieren im Winter
    • Flüssigkeiten gehören nicht in den Behälter für Bioabfälle.
    • In den Sommermonaten ist es sinnvoll, reine Fisch, Fleisch- und Knochenreste gut eingewickelt in die zur nächsten Leerung anstehenden Behälter (d.h. auch in den Restmüllbehälter) zu werfen.
    • Nasse Abfälle wie z.B. Teebeutel und Kaffeefilter immer gut abtropfen lassen. Lassen Sie Grasschnitt vor der Eingabe in den Behälter antrocknen, da es sonst zu starker Geruchsentwicklung kommen kann.
    • Regelmäßig über die Bioabfälle gestreutes Gesteinsmehl (Gartenfachhandel) bindet wirkungsvoll Gerüche und hemmt die Fliegenmaden in ihrer Entwicklung.
    • Um Fliegen an der Eiablage in dem Behälter zu hindern, den Deckel im Allgemeinen gut geschlossen halten.

    Mit Hilfe der Bioabfallsammlung kann ein tausende Jahre alter Kreislauf der Natur wieder geschlossen werden. Durch Verwertung des Abfalls wird ein hochwertiges Produkt geschaffen, wie es bei der auf dem Land üblichen Kompostierung gang und gäbe ist.

  • Was tun, wenn der Behälter nach der Leerung nicht oder nicht vollständig geleert ist?

    Es kommt immer wieder vor, dass Abfallbehälter gar nicht oder nicht vollständig geleert werden können. Grund hierfür kann sein, dass der Bioabfall (zum Beispiel Stöcke) sich in den Behältern verkeilt. Dies lässt sich vermeiden, indem Abfälle in den Behältern nicht verdichtet oder gepresst werden.

    Steckt der Abfall doch mal fest, kann er mit Stock oder Spaten wieder gelockert werden.

    Das Lockern vor der Leerung ist jedoch nicht die Aufgabe unserer Mitarbeiter.

    Hintergrund: Unseren Lademannschaften ist es generell untersagt in die Tonnen hineinzugreifen, um nach der Ursache zu suchen und  um Verpressungen, Verkeilungen oder Vereisungen manuell zu lösen, da sich bei diesem Vorgang aufgrund verborgener Gegenstände bereits schwere Unfälle ereignet haben. Dies kann nur durch den Tonnennutzer selbst durchgeführt werden, da dieser allein den Inhalt der Tonne beurteilen kann. Aus diesem Grund besteht gemäß der Abfallsatzung der Stadt Oberursel (Ts.) §8 Abs. 2 auch keine Verpflichtung der Stadt zur Entleerung eingefrorener, eingestampfter und überfüllter Abfallbehälter.

  • Was hilft bei Frost gegen das Festfrieren des Abfalls?

    In der kalten Jahreszeit kommt es immer wieder vor, dass insbesondere die Biobehälter nur schwer vollständig geleert werden können. Grund hierfür ist, dass der feuchte Abfall in den Behältern bei Minustemperaturen festfriert. Dies lässt sich unter Beachtung einiger Tipps vermeiden. So sollten:

    • feuchte Küchenabfälle vorher gut abgetropft sein
    • feuchte Küchen- oder Gartenabfälle in mehrere Lagen Papier eingewickelt bzw. Papierabfallsäcke verwendet werden (z. B. gebrauchte Bäcker- oder Metzgerpapiertüten)
    • der Boden des leeren Abfallbehälters mit einem Stück Karton, Eierkarton oder Zeitungspapier ausgelegt werden, damit diese die Flüssigkeit aufnehmen können
    • Abfälle in den Behältern nicht verdichtet oder gepresst werden
    • Behälter, soweit möglich, in einem geschützten, frostfreien Bereich aufgestellt werden
    • Biobehälter nicht am Vorabend, sondern am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr bereitgestellt werden

    Friert der Biomüll doch mal fest, kann er mit Stock oder Spaten wieder gelockert werden.

    Das Lockern vor der Leerung ist jedoch nicht die Aufgabe unserer Mitarbeiter.

    Hintergrund: Unseren Lademannschaften ist es generell untersagt in die Tonnen hineinzugreifen, um nach der Ursache zu suchen und  um Verpressungen, Verkeilungen oder Vereisungen manuell zu lösen, da sich bei diesem Vorgang aufgrund verborgener Gegenstände bereits schwere Unfälle ereignet haben. Dies kann nur durch den Tonnennutzer selbst durchgeführt werden, da dieser allein den Inhalt der Tonne beurteilen kann. Aus diesem Grund besteht gemäß der Abfallsatzung der Stadt Oberursel (Ts.) §8 Abs. 2 auch keine Verpflichtung der Stadt zur Entleerung eingefrorener, eingestampfter und überfüllter Abfallbehälter.

  • Was passiert mit dem Bioabfall?

    Der in Oberursel gesammelte Bioabfall wird zum Deponiepark Brandholz gefahren und dort stofflich und energetisch wiederverwertet.

    In der modernen Biogasanlagen wird daraus in einem mehrstufigen Vergärungsprozess energiereiches Biogas erzeugt, das etwa zur Hälfte aus Methangas besteht. Dieses dient dazu, in den benachbarten Gasverwertungsanlagen Ökostrom und Wärme zu erzeugen, die fossile Energieträger wie Kohle und Erdgas ersetzen und dadurch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

    Bei der Vergärung fallen wertvolle Gärrückstände an, die sich hervorragend als organischer Dünger und somit als Humuslieferant eignen. Dieser kommt vor allem in der regionalen Landwirtschaft und bei der Rekultivierung von Deponien zum Einsatz. Denn Gärreste tragen nicht nur dazu bei, den Boden gesund zu erhalten, sie versorgen Bodenorganismen und Pflanzen auch mit wichtigen Nährstoffen.

    Um Bioabfälle ökologisch sinnvoll verwerten und daraus hochwertiges Biogas oder  gütegesicherte Düngemittel herstellen zu können, ist die Qualität der eingesammelten Bioabfälle von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grunde gehören ausschließlich organische Küchen- und Gartenabfälle in die Behälter für Bioabfall, da nur sie in der Biogasanlagen Brandholz natürlich abbaubar sind. Störstoffe hingegen müssen mit hohem technischem und finanziellem Aufwand aussortiert werden. Indem Sie Ihre Bioabfälle sortenrein trennen, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.


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Bitte keine Kunststoffbeutel!
Wer es besonders sauber mag, kann den Behälter mit etwas Zeitungspapier auslegen. Auf keinen Fall sollte man Kunststoffbeutel verwenden - selbst wenn sie "kompostierbar" sind. Wenn diese Tüten in dem Behälter landen, bereiten sie den Kompostwerken große Probleme. Zeitungspapier saugt Flüssigkeiten auf und verhindert so lästige Gerüche.


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