Abwasserüberwachung


Abwasserüberwachung


Grundsätzlich dient die Abwasserüberwachung dem Schutz der Kläranlage, der Umwelt und natürlich dem Personal des Eigenbetriebes der Stadt Oberursel “Bau und Service Oberursel (BSO)” die auf der Kläranlage oder in der Kanalisation arbeiten.

Besonders das Abwasser aus industriellen und gewerblichen Prozessen ist i.d.R. deutlich stärker belastet als häusliches Abwasser und Bedarf einer regelmäßigen Kontrolle.

Der BSO verfügt über kein eigenes Untersuchungslabor, weshalb die regelmäßigen Kontrollen durch Umweltlabore der Eurofins Umwelt West GmbH durchgeführt werden.

  • Warum werden Abwasserkontrollen durchgeführt?

    Betreiber von kommunalen Abwasseranlagen sind gemäß der hessischen Eigenkontrollverordnung (EKVO) verpflichtet die Einleitung von nicht häuslichen Indirekteinleitern regelmäßig zu untersuchen.

    Der Betreiber der kommunalen Abwasseranlagen ist in Oberursel der Eigenbetrieb der Stadt “Bau und Service Oberursel (BSO)”

  • Was sind Indirekteinleiter?

    Indirekteinleiter sind Abwasserproduzenten deren Abwässer über eine Kanalisation und die Kläranlage indirekt in das Gewässer eingeleitet wird. Bei den nicht häuslichen Indirekteinleitern handelt es sich um Industrie- und Gewerbebetriebe.

  • Wie häufig wird kontrolliert?   

    Die Häufigkeit der Kontrolle richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial und der Menge des eingeleiteten Abwassers. Der Betreiber der Abwasseranlage bestimmt anhand der beschriebenen Parameter den Umfang der Messungen.

  • Was für Abwasser darf ich als Industrie- oder Gewerbebetrieb einleiten?

    Die Grenzwerte für die Abwassereinleitung sind in der Abwassersatzung der Stadt Oberursel (Taunus) enthalten. Bei Überschreitung der Grenzwerte wird durch den BSO eine erhöhte Schmutzwassergebühr festgesetzt diese richtet sich nach der Abwasserbeitrags- und -Gebührensatzung der Stadt Oberursel (Taunus).

  • Wie werden die Kontrollen finanziert?   

    Die Kosten der Kontrolle trägt der Indirekteinleiter.