Restabfall

Richtig entsorgt...


Restabfall


Restabfall ist in Haushalten üblich anfallender, nicht verwertbarer fester Unrat, wie z. B. erkaltete Asche, Schlacke, Hygieneartikel, Windeln, Hauskehricht, Lumpen oder Ähnliches. Wenn Sie Wertstoffe getrennt sammeln bleibt wirklich nicht viel Restabfall übrig.

Für die Restabfallsammlung stellt die Stadt den Grundstückseigentümern Behälter leihweise zur Verfügung. Die Restabfallbehälter werden vom BSO-Team alle zwei Wochen mit dem Müllfahrzeug geleert.


  • Welche Behältergrößen gibt es für Restabfall?

    • 60 Liter
    • 80 Liter
    • 120 Liter
    • 240 Liter
    • 770 Liter
    • 1.100 Liter
  • ✔ Was gehört in den Restabfall?

    Restabfall ist in Haushalten üblich anfallender, nicht verwertbarer schadstofffreier fester Unrat, wie z. B. 

     erkaltete Asche und Schlacke
     Hauskehricht 
     Getrocknete Dispersionsfarbe
     Hygieneartikel
     Lumpen 
     Scherben (Geschirr/Glas) 
     Windeln 

    oder Ähnliches. 

  • ✖ Was gehört NICHT in den Restabfall?

    Nicht in den Restabfallbehälter gehören alle Wertstoffe und schadstoffhaltigen Abfälle, für die es eigene Sammelsysteme gibt, wie

     Altkleider
     Altpapier
     Bioabfall
     Bauschutt
     Elektroaltgeräte
     Erde, Gartenabfälle und Grünschnitt
     Leichtverpackungen (Gelber Sack)
     Sonderabfall (schadstoffhaltige Abfälle wie Batterien, Lacke, Chemikalien...)

    Wenn Sie diese Abfälle alle getrennt sammeln, bleibt wirklich nicht viel Restabfall übrig.

  • Infos rund um die Leerung & Sonderleerung

    • Der Restabfallbehälter wird alle zwei Wochen geleert.
    • Die Abholtermine finden Sie im
    • Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr grauer Restabfallbehälter am Abend vor dem Abfuhrtag oder morgens vor 6.00 Uhr am Straßenrand bereit steht.
    • Haben Sie versäumt den Behälter bereit zu stellen, kann er gebührenpflichtig über eine Sonderleerung nachgeleert werden
  • Was kostet der Restabfallbehälter?

    Die Restabfallsammlung ist gebührenpflichtig. Je nach Behältergröße gibt es Einheitsgebühren für Restabfall. Darin enthalten ist die Restabfallentsorgung und viele alle anderen Leistungen der Abfallwirtschaft wie

    • Behälter für Bioabfälle
    • Altpapierbehälter
    • Grünschnittsammlung
    • Sperrmüllabfuhr
    • Nutzung des Wertstoffhofes
    • Schadstoffsammlung
    • Elektroschrottsammlung.

    Eine Übersicht der Einheitsgebühren und dazugehörenden Behältergrößen finden Sie in der

  • Ich benötige einen größeren bzw. kleineren Restabfallbehälter

    Sollte sich im Laufe der Zeit herausstellen, dass von Ihnen ein größerer oder kleinerer Behälter benötigt wird, kann diese umgemeldet werden. Hierfür muss rechtzeitig schriftlich (ca. 2 Wochen vorher) direkt durch den Eigentümer/Vermieter der Liegenschaft oder mit dessen Vollmacht ein Antrag bei der Abfallabteilung des BSO gestellt werden. 

  • Städtischer Hausmüllsack - Wenn das Behältervolumen einmal nicht ausreicht…

    Sollte das Behältervolumen einmal nicht ausreichen, können zusätzlich zum Restabfallbehälter städtische Hausmüllsäcke käuflich erworben und verwendet werden. Ein Hausmüllsack kostet 5,00 €, darin sind die Kosten für die Entsorgung des Hausmülls enthalten. Deshalb werden auch nur die städtischen Hausmüllsäcke (erkennbar am Aufdruck) von den Mitarbeitern mitgenommen.

    Bitte beachten:

    • Die Hausmüllsäcke sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und gehen mit dem Einsammeln in das Eigentum der Stadt über.
    • Die gefüllten Säcke stellen Sie einfach gemeinsam mit dem Restabfallbehälter am Leerungstag bereit.
    • Die Säcke müssen zugebunden werden und dürfen nur so weit gefüllt sein, dass sie oberhalb der Bindung sicher erfasst und in das Müllfahrzeug gehoben werden können.
    • Sie sind ausschließlich für Restabfall zu verwenden und dürfen nicht überfüllt sein (max. 10 kg)
    • Flüssige oder glühende Abfälle, Bauschutt oder Sperrmüll und andere Wertstoffe dürfen darin nicht entsorgt werden. 

    Der Hausmüllsack wird nur mitgenommen, wenn er ordnungsgemäß befüllt, verschlossen und nicht zu schwer ist.

  • Wo bekomme ich die städtischen Hausmüllsäcke?

    Kosten: 5,00 €/Sack

    Erhältlich bei:

    • Alberti GmbH, Frankfurter Landstraße 86
    • Becker, Achim – Postagentur, Hauptstraße 13
    • Heidelberger, Gabriele – Toto-Lotto-Tabakwaren, Taunusstraße 29
    • Lotz, Peter – Service-Center, Bommersheimer Straße 87
    • Tabak-Carree-Rhode, George-C.-Marshall-Ring 34
    • Tabak-Carree-Rhode, Kumeliusstraße 6
    • Wertstoffhof BSO, Zufahrt über Ludwig-Erhard-Str.

    Bitte beachten:

    • Die Hausmüllsäcke sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und gehen mit dem Einsammeln in das Eigentum der Stadt über.
    • Die gefüllten Säcke stellen Sie einfach gemeinsam mit dem Restabfallbehälter am Leerungstag bereit.
    • Die Säcke müssen zugebunden werden und dürfen nur so weit gefüllt sein, dass sie oberhalb der Bindung sicher erfasst und in das Müllfahrzeug gehoben werden können.
    • Sie sind ausschließlich für Restabfall zu verwenden und dürfen nicht überfüllt sein (max. 10 kg)
    • Flüssige oder glühende Abfälle, Bauschutt oder Sperrmüll und andere Wertstoffe dürfen darin nicht entsorgt werden. 

    Der Hausmüllsack wird nur mitgenommen, wenn er ordnungsgemäß befüllt, verschlossen und nicht zu schwer ist.

  • Muss ich einen Restabfallbehälter haben?

    Ja, es gibt den sogenannten „Anschluss- und Benutzungszwang“. Alle bewohnten oder gewerblich genutzten Grundstücke in Oberursel (Taunus) müssen an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein. Das sind sie, wenn dort ein Restabfallbehälter, ein Behälter für Bioabfall und ein Papierbehälter aufgestellt ist.

    Die Regelungen dazu stehen in der

  • Was tun, wenn der Behälter nach der Leerung nicht vollständig geleert ist?

    Es kommt immer wieder vor, dass Abfallbehälter gar nicht oder nicht vollständig geleert werden können. Grund hierfür kann sein, dass der Abfall sich in den Behältern verkeilt. Dies lässt sich vermeiden, indem Abfälle in den Behältern nicht verdichtet oder gepresst werden.

    Steckt der Abfall doch mal fest, kann er mit Stock oder Spaten wieder gelockert werden.

    Das Lockern vor der Leerung ist jedoch nicht die Aufgabe unserer Mitarbeiter.

    Hintergrund: Unseren Lademannschaften ist es generell untersagt in die Tonnen hineinzugreifen, um nach der Ursache zu suchen und  um Verpressungen, Verkeilungen oder Vereisungen manuell zu lösen, da sich bei diesem Vorgang aufgrund verborgener Gegenstände bereits schwere Unfälle ereignet haben. Dies kann nur durch den Tonnennutzer selbst durchgeführt werden, da dieser allein den Inhalt der Tonne beurteilen kann. Aus diesem Grund besteht gemäß der Abfallsatzung der Stadt Oberursel (Ts.) §8 Abs. 2 auch keine Verpflichtung der Stadt zur Entleerung eingefrorener, eingestampfter und überfüllter Abfallbehälter.

  • Was hilft bei Frost gegen das Festfrieren des Abfalls?

    In der kalten Jahreszeit kommt es immer wieder vor, dass Abfallbehälter nur schwer vollständig geleert werden können. Grund hierfür ist, dass der feuchte Abfall in den Behältern bei Minustemperaturen festfriert. Dies lässt sich unter Beachtung einiger Tipps vermeiden. So sollten:

    • der Boden des leeren Abfallbehälters mit einem Stück Karton, Eierkarton oder Zeitungspapier ausgelegt werden, damit diese die Flüssigkeit aufnehmen können
    • Abfälle in den Behältern nicht verdichtet oder gepresst werden
    • Behälter, soweit möglich, in einem geschützten, frostfreien Bereich aufgestellt werden
    • Abfallbehälter nicht am Vorabend, sondern am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr bereitgestellt werden

    Friert der Abfall doch mal fest, kann er mit Stock oder Spaten wieder gelockert werden.

    Das Lockern vor der Leerung ist jedoch nicht die Aufgabe unserer Mitarbeiter.

    Hintergrund: Unseren Lademannschaften ist es generell untersagt in die Tonnen hineinzugreifen, um nach der Ursache zu suchen und  um Verpressungen, Verkeilungen oder Vereisungen manuell zu lösen, da sich bei diesem Vorgang aufgrund verborgener Gegenstände bereits schwere Unfälle ereignet haben. Dies kann nur durch den Tonnennutzer selbst durchgeführt werden, da dieser allein den Inhalt der Tonne beurteilen kann. Aus diesem Grund besteht gemäß der Abfallsatzung der Stadt Oberursel (Ts.) §8 Abs. 2 auch keine Verpflichtung der Stadt zur Entleerung eingefrorener, eingestampfter und überfüllter Abfallbehälter.

  • Was passiert mit dem Restabfall?

    Der in Oberursel gesammelte Restabfall wird zum Müllheizkraftwerk in Frankfurt Nordweststadt gefahren und dort verbrannt. Für die Entsorgung des Restabfalls ist der Hochtaunuskreis zuständig. Er gibt vor, wohin der Restabfall aus Oberursel gebracht wird.



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