Friedhöfe Oberursel

Unsere Stadt unsere Aufgabe



Friedhöfe in Oberursel


Friedhöfe sind Orte der Trauer, des Gedenkens und der Erinnerung an die Verstorbenen. Sie sind wesentlicher Teil unserer Kultur und Spiegelbild unserer Gesellschaft. Sie erzählen von unserer Vergangenheit und unserer Geschichte. Alte Grabstätten erinnern an berühmte Persönlichkeiten oder sie lassen Leben, Beruf und Schicksal unbekannter Menschen wiedererkennen.

Im Stadtgebiet Oberursel gibt es auf einer Gesamtfläche von 183.000 qm sieben Friedhöfe mit insgesamt ca. 40.000 Grabstellen, die vom BSO verwaltet werden. Ein jüdischer Friedhof wird nur noch gepflegt aber nicht mehr belegt.

Beisetzungen können als Erdbestattung in Reihengräbern, Wiesenerdwahlgräbern oder Wahlgräbern stattfinden. Urnen werden außerdem in Urnenreihengräbern, Urnenwahlgräbern, Wiesengräbern, Urnenkomplettgräbern oder auf dem Feld der Ungenannten beigesetzt.

Etwa 85% der Beisetzungen finden als Urnenbeisetzungen statt.

Unsere Stadt unsere Aufgabe

  • Durchführung von Beerdigungen, Trauerfeiern und Urnenbeisetzungen
  • Pro Jahr werden ca. 400 Bestattungen durchgeführt 
  • Pflege der parkartigen Grünanlagen der Friedhöfe
  • Pflege des teils historischen Baumbestandes
  • Grabsteinkontrolle auf Standsicherheit
  • Neuanlage von Grabfeldern
  • Pflege & Unterhalt denkmalgeschützter & historisch bedeutender Gräber


  • Wer ist für die Bestattung zuständig?

    Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

  • Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

    Wenn Ihr Angehöriger zu Hause verstirbt, muss vor der Überführung ein Leichenschauschein durch den Hausarzt oder einen Notarzt ausgestellt werden. Bei einem Todesfall in einem Krankenhaus wird dies durch den jeweiligen Stationsarzt übernommen.

    Suchen Sie sich ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens aus. Dort kümmert man sich um die Versorgung des Verstorbenen. Die Pietät wird Sie bei der Erledigung der vielen Formalitäten unterstützen.

    Damit der Bestatter die ersten Schritte zur Beisetzung veranlassen kann, sollten Sie neben der Geburtsurkunde des Verstorbenen gegebenenfalls die Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners oder Scheidungsurteil bereithalten.

  • Wie muss ein Grab hergerichtet werden?

    Alle Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Beisetzung würdig hergerichtet und dauernd verkehrssicher instand gehalten werden. Bepflanzungen dürfen die anderen Grabstätten und die öffentlichen Anlagen (insbesondere Wege) nicht beeinträchtigen.

    Die Aufstellung eines Grabmales durch einen Steinmetzbetrieb bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Hierfür erhalten Sie vom ausgewählten Steinmetzbetrieb einen Grabmalgenehmigungsantrag. Jegliche Errichtung einer Einfassung sowie das Legen von Grabplatten und Erstellen eines Grabsteines sind genehmigungspflichtig.

    Eine Mustergrabanlage auf dem Alten Friedhof bietet Informationen zu Grabarten, Grabanlage und Pflege.

23. Oktober 2023 

Grabräumungen wegen Vernachlässigung nach §25 der Friedhofsordnung

Nach §25 der Friedhofsordnung der Stadt Oberursel werden folgende Grabstätten wegen unzureichender Pflege oder Vernachlässigung ab dem 25.01.2025 die Nutzungsrechte entzogen und die Grabstätten abgeräumt, sofern bis dahin keine Grabpflege erfolgt. Grabnutzungsberechtigte wurden per Aufkleber an den Grabstätten sowie Anschreiben durch die Friedhofsverwaltung rechtzeitig darüber informiert. Da es keine Rückmeldungen bei Kontaktversuchen gab oder Grabnutzungsberechtigte nicht mehr ermittelbar sind, macht die Friedhofsverwaltung von diesem Recht Gebrauch.

Alter Friedhof Oberursel (Bommersheim)
Grabart / StellenGrablageNameVornameGeburtsdatumVerstorben
Wahlgrab / 2B / III / 18-19RaabRosamaria28.06.191430.04.2006
Wahlgrab / 1M / IV / 7OlleOtto21.03.191406.01.1999
Wahlgrab / 1Z8 / I / 14BasinskiTeresa04.07.194821.01.1998
Hauptfriedhof
Grabart / StellenGrablageNameVornameGeburtsdatumVerstorben
ReihengrabH1 / V / 4BarwanitzGertrud25.08.189519.06.1997
ReihengrabH1 / VII / 2SchaußWalter14.11.191017.02.1998
ReihengrabH2 / VII / 11WaltherKarl01.06.191919.07.2003
ReihengrabH2 / VI / 6LukasRita-Maria12.10.193818.03.2003
ReihengrabH2 / VI / 5SchmittPaul25.11.192811.02.2003
ReihengrabH2 / V / 5LarsonIrmgard16.01.193627.03.2002
ReihengrabH2 / III / 5EichstellerLuise23.06.191129.07.2020
ReihengrabC1 / II/1 / 14KuechenMaria08.11.192406.03.2012
Wahlgrab / 2D6 / V / 3-4VadErika20.03.192704.01.2011
Wahlgrab / 2D6 / III / 17 -18ZwillingMarianne13.09.192506.02.1995
Waldfriedhof Oberstedten
Grabart / StellenGrablageNameVornameGeburtsdatumVerstorben
Wahlgrab / 1B3 / X / 13KlauerErich13.03.192617.05.1987
Stierstadt
Grabart / StellenGrablageNameVornameGeburtsdatumVerstorben
Wahlgrab / 1E2 / V / 8HöhlAnna Maria04.09.190426.03.1988
Wahlgrab / 1D2 / III / 3NuschHeinrich21.08.191805.08.1996
Weißkirchen
Grabart / StellenGrablageNameVornameGeburtsdatumVerstorben
Wahlgrab / 1G / IV / 11ReinmannGottfried21.12.190715.09.1991
ReihengrabB2 / IV / 1FladrichRoswitha Katharina06.11.194121.12.1996
ReihengrabB2 / V / 11SchlossarczykJohannes01.02.193021.04.2000
Wahlgrab / 2A1 / VI / 1Richter / SchottenheimEdith / Ernst17.05.191124.11.2007

Aktuelle Informationen:


11. März 2024

Wasser wird ab dem 12.03.2024 auf den Friedhöfen angestellt:

Um in den Wintermonaten Frost-Schäden an den Rohrleitungen zu vermeiden, wurde das Wasser am 13.10.2023 wie jährlich üblich auf allen Oberurseler Friedhöfen abgestellt. Ab Dienstag den 12.03.2024 wird das Wasser wieder angestellt. In den kommenden Tagen kann es vorkommen, dass in einzelnen Bereichen das Wasser vorübergehend abgestellt werden muss, sollte es trotz allem zu Schäden an den Wasserleitungen oder an den Wasserstellen gekommen sein.


11. März 2024

In den folgenden Wochen finden Kontrollen über ungepflegte Grabstätten sowie Unfallgefahren an Grabstätten statt. Ungepflegte Grabstätten werden sowohl schriftlich als auch mit Fotonachweisen dokumentiert und mit einem gelben Aufkleber an der Grabstätte gekennzeichnet. Grabmale die eine akute Unfallgefahr darstellen (Kippgefahr) werden soweit es möglich und notwendig ist gesichert oder müssen in Einzelfällen auch umgelegt werden, um Personenschäden zu vermeiden (Grabsteine oder Grabstätten werden mit einem roten Hinweis auf die Unfallgefahr gekennzeichnet). Es werden bald ablaufende Grabstätten mit grünen Hinweis-Aufklebern markiert. Für Verlängerungen des Nutzungsrechts wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung unter folgender Rufnummer: 

06171 - 502 473


23. Oktober 2023

Grabräumungen wegen Vernachlässigung nach §25 der Friedhofsordnung

Ab dem 25.01.2025 werden wegen dauerhaft ungepflegter zustände entsprechende Grabstätten abgeräumt. Grab-Nutzungsberechtigte wurden über Hinweisschilder und Aufkleber an den Grabstätten darüber informiert, sowie von der Friedhofsverwaltung angeschrieben. Da es seit mehreren kontaktversuchen nicht zu Rückmeldungen kam und sich die Zustände an den genannten Grabstätten nicht verbessert haben, macht die Friedhofsverwaltung von der Regelung aus §25 der Friedhofsordnung der Stadt Oberursel Gebrauch. Weitere Infos finden Sie auf der Homepage und in den Schaukästen auf den Friedhöfen vor Ort. 






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Standort der Friedhöfe

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Alter Friedhof Oberursel

Geschwister-Scholl-Straße

61440 Oberursel

Hauptfriedhof Oberursel

An der Waldlust

61440 Oberursel

Die Friedhöfe sind durchgehend geöffnet. Jeder hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.


Oberstedten

Alter Friedhof Oberstedten

Im Gartenfeld

61440 Oberursel

Waldfriedhof Oberstedten

Ahornweg

61440 Oberursel


Stierstadt & Weißkirchen

Friedhof Stierstadt

Fasanenweg

61440 Oberursel

Friedhof Weißkirchen

Grabenstraße

61440 Oberursel