Antrag auf Eigenkompostierung
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Mit diesem Formular können Sie für Ihre Liegenschaft kleinere Abfallbehälter für Bioabfall beantragen, wenn Sie auf Ihren Grundstück Bioabfälle selber kompostieren und den gewonnen Kompost nutzen können.
Voraussetzung ist, dass
- ein Komposthaufen oder Komposter vorhanden ist und
- der gewonnene Kompost auf dem eigenen Grundstück auf einer gärtnerisch genutzten Fläche von mindestens 25 m³ genutzt werden kann.
Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig schriftlich (ca. 2 Wochen vorher), wir setzen uns dann innerhalb weniger Tage mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin.
Gebühren
Für Bearbeitung eines Antrags auf Eigenkompostierung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,64 EUR erhoben. Ist darüber hinaus eine Änderung im Behälterbestand erforderlich, fällt für das Abholen/Aufstellen der Behälter eine weitere Gebühr in Höhe von 22,57 EUR an. Die regelmäßig anfallenden Gebührensätze bei Eigenkompostierung finden Sie in derWer darf den Antrag stellen und wann muss eine Vollmacht vorliegen?
Änderungsanträge sind Gebührenpflichtig und dürfen nur durch die Grundstückseigentümerin / den Grundstückseigentümer oder mit Vorlage einer Vollmacht (in Kopie) gestellt werden. Liegt dem BSO aus einem vorangegangenen Vorgang diese Vollmacht bereits vor, muss sie nicht erneut angefügt werden.Abzuholende Abfallbehälter dürfen befüllt sein und sind am bekanntgegebenen Abholungstermin, bis um 6 Uhr an gut erreichbarer Stelle an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehweges oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen. Der Straßenverkehr darf nicht oder nicht mehr als notwendig und vertretbar beeinträchtigt werden.
Antrag auf Eigenkompostierung
Für die Bearbeitung dieses Antrags fallen Verwaltungsgebühren an.