Antrag

auf Eigenkompostierung


Antrag auf Eigenkompostierung

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    Mit diesem Formular können Sie für Ihre Liegenschaft kleinere Abfallbehälter für Bioabfall beantragen, wenn Sie auf Ihren Grundstück Bioabfälle selber kompostieren und den gewonnen Kompost nutzen können. 

    Voraussetzung ist, dass  

    • ein Komposthaufen oder Komposter vorhanden ist und
    • der gewonnene Kompost auf dem eigenen Grundstück auf einer gärtnerisch genutzten Fläche von mindestens 25 m³ genutzt werden kann.

    Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig schriftlich (ca. 2 Wochen vorher), wir setzen uns dann innerhalb weniger Tage mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin. 

    Gebühren 
    Für Bearbeitung eines Antrags auf Eigenkompostierung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,64 EUR erhoben. Die regelmäßig anfallenden Gebührensätze bei Eigenkompostierung finden Sie in der


    Wer darf den Antrag stellen und wann muss eine Vollmacht vorliegen?
    Änderungsanträge sind Gebührenpflichtig und dürfen nur durch die Grundstückseigentümerin / den Grundstückseigentümer oder mit Vorlage einer Vollmacht (in Kopie) gestellt werden. Liegt dem BSO aus einem vorangegangenen Vorgang diese Vollmacht bereits vor, muss sie nicht erneut angefügt werden.

    Abzuholende Abfallbehälter dürfen befüllt sein und sind am bekanntgegebenen Abholungstermin, bis um 6 Uhr an gut erreichbarer Stelle an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehweges oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen. Der Straßenverkehr darf nicht oder nicht mehr als notwendig und vertretbar beeinträchtigt werden.


Antrag auf Eigenkompostierung 

61440 Oberursel

Straße und Hausnummer

siehe Gebührenbescheid

(bitte angeben für Terminabsprachen / Rückfragen)

Hiermit beantrage ich als


Vollmacht bitte beifügen, soweit sie dem BSO nicht vorliegt 

die Eigenkompostierung (Reduzierung der Abfallbehälter für Bioabfall)

Ausnahmslos alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Abfälle werden ordnungsgemäß und schadlos auf dem Grundstück durch Eigenkompostierung verwertet. Für die Ausbringung des Komposts wird eine eigene gärtnerisch genutzte Grundstücksfläche von 25 m² sowie das Vorhandensein mindestens eines Komposthaufens oder eines Komposters mit in Rotte befindlichem Material erforderlich nachgewiesen.

Bei von der Stadt genehmigter Eigenkompostierung ist für Speisereste, die nicht kompostiert werden dürfen, folgende Mindestausstattung mit Behältervolumen für Bioabfall erforderlich:

pro 60, 80 oder 120 Liter Restabfallbehälter 40 Liter Bioabfallvolumen*
pro 240 Liter Restabfallbehälter 80 Liter Bioabfallvolumen*
pro 770 oder 1.100 Liter Restabfallgefäß ein 240 Liter Bioabfallbehälter

*Die 120 Liter Bioabfallbehälter haben an der Vorderseite Markierungen für 40, 60 und 80 Liter, auf dem Deckel wird mit einem Aufkleber auf die jeweils maximal zulässige Befüllung hingewiesen, die nicht überschritten werden darf.



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