Antrag auf Erhöhung des Leerungsrhythmus
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Sollte der Standplatz für weitere Abfallbehälter nicht ausreichen, können Sie mit diesem Formular für Ihre Liegenschaft die wöchentliche Leerung der 4-Radbehälter für Restabfall beantragen. Eine Änderung des Leerungsrhythmus von zweiwöchentlich auf wöchentlich ist nur möglich, sofern es die Mitarbeiter- und Fahrzeugkapazitäten zulassen.
Gebühren
Für Bearbeitung eines Antrags auf Erhöhung des Leerungsrhythmus der 4-Radbehälter für Restabfall wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,49 EUR erhoben. Die regelmäßig anfallenden Gebührensätze mit wöchentlichem Leerungsrhythmus finden Sie in der Gebührenübersicht unter:Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren zuzüglich der Einheitsgebühr für Ihre Restabfallbehälter anfallen.
Mit dem Gebührenrechner können sie auch individuell Gebühren berechnen.
Wer darf den Antrag stellen und wann muss eine Vollmacht vorliegen?
Änderungsanträge sind Gebührenpflichtig und dürfen nur durch die Grundstückseigentümerin / den Grundstückseigentümer oder mit Vorlage einer Vollmacht (in Kopie) gestellt werden. Liegt dem BSO aus einem vorangegangenen Vorgang diese Vollmacht bereits vor, muss sie nicht erneut angefügt werden.Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig schriftlich (ca. 2 Wochen vorher), wir setzen uns dann innerhalb weniger Tage mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin.