Antrag

auf Befreiung von der Biosammlung (nur Gewerbe)


Antrag auf Befreiung von der Biosammlung (nur Gewerbe)

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    Mit diesem Formular können Sie für Ihre Liegenschaft beantragen, dass Abfallbehälter für Bioabfall abgeholt werden.

    • die Abfälle auf dem Grundstück aus einem Gewerbebetrieb, stammen und
    • die ordnungsgemäße Verwertung der auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle beschrieben und z. B. durch Vorlage einer Rechnung der beauftragten Entsorgungsfirma nachgewiesen wird. 

    Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig schriftlich (ca. 2 Wochen vorher), wir setzen uns dann innerhalb weniger Tage mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin. 

    Weitere Informationen zu Abfallgebühren finden Sie hier:

    Gebühren 
    Für Bearbeitung eines Antrags auf Befreiung vom Anschlusszwang für Bioabfallbehälter (nur für Gewerbe) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,64 EUR (ab 01.01.2024) erhoben. Die regelmäßig anfallenden Gebührensätze finden Sie in der


    Wer darf den Antrag stellen und wann muss eine Vollmacht vorliegen?
    Änderungsanträge sind gebührenpflichtig und dürfen nur durch die Grundstückseigentümerin / den Grundstückseigentümer oder mit Vorlage einer Vollmacht (in Kopie) gestellt werden. Liegt dem BSO aus einem vorangegangenen Vorgang diese Vollmacht bereits vor, muss sie nicht erneut angefügt werden.

    Abzuholende Abfallbehälter dürfen befüllt sein und sind am bekanntgegebenen Abholungstermin, bis um 6 Uhr an gut erreichbarer Stelle an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehweges oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen. Der Straßenverkehr darf nicht oder nicht mehr als notwendig und vertretbar beeinträchtigt werden. 

Hiermit beantrage ich die Befreiung von der Biosammlung 

61440 Oberursel

Straße und Hausnummer

siehe Gebührenbescheid

(bitte angeben für Terminabsprachen / Rückfragen)

Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort

Hiermit beantrage ich als

Vollmacht bitte beifügen, soweit sie dem BSO nicht vorliegt 


die Befreiung vom Anschlusszwang für Bioabfallbehälter
(Einzug aller Abfallbehälter für Bioabfall)

Die Ordnungsgemäße Verwertung der auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle erfolgt durch (bitte Maßnahmen beschreiben bzw. Rechnung der Entsorgungsfirma beifügen)



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