Frostige Temperaturen erschweren Mülltonnen-Leerung - Was ist zu beachten?
Wie beuge ich eingefrorenen Mülltonnen vor?
Um zu verhindern, dass Ihre Abfälle bei angekündigtem Frost an der Tonne festfrieren, hilft es, wenn Sie einige Punkte berücksichtigen:
- Feuchte Küchenabfälle sollten gut abgetropft sein.
- Feuchte Abfälle in mehrere Lagen Papier einwickeln (z. B. gebrauchte Bäcker- oder Metzgerpapiertüten).
- Den Boden des leeren Abfallbehälters mit einem Stück Karton, Eierkarton oder Zeitungspapier auslegen, damit diese die Flüssigkeit aufnehmen können.
- Abfälle in den Behältern nicht verdichten oder pressen.
- Behälter, soweit möglich, in einem geschützten, frostfreien Bereich aufstellen und von dort nicht am Vorabend, sondern am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr bereitstellen.
Wie kann ich eingefrorene Mülltonneninhalte wieder auftauen?
Ist es trotz der entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen passiert und der Inhalt Ihrer Mülltonne eingefroren, können Sie manuell die festgefrorenen Abfälle von den Wänden der Tonne entfernen. Dazu eignet sich ein Spaten oder ein Besenstil. Stechen Sie an allen Seiten einmal zwischen Abfall und Tonnenwand. Gehen Sie hierbei vorsichtig vor, sodass Sie den Behälter nicht beschädigen. Alternativ kann es helfen, die Tonne vorübergehend an einen warmen Platz zu stellen, damit der eingefrorene Müll auftaut.
Leert die Müllabfuhr Tonnen mit festgefrorenem Inhalt?
Bei eingefrorenem und/oder verpresstem Inhalt haben die Müllwerker häufig keine Chance, die Abfallgefäße vollständig zu entleeren. Bei der Abfuhr schütteln die Müllwerker die Tonnen beim Leerungsvorgang am Fahrzeug mehrmals, um den Inhalt aus den Gefäßen zu lösen. Hier gehen sie mit Vorsicht vor, da die durch den Frost unterkühlten Tonnen dabei leicht zu Bruch gehen können. Wenn sich eingefrorene oder verpresste Abfälle nicht vollständig lösen lassen, können die Müllwerker den in der Tonne festgefrorenen Abfall nicht auftauen oder aus der Tonne kratzen. Die eingefrorene Tonne muss dann halbvoll stehengelassen werden.
Die Müllwerker dürfen nicht in die Tonnen hineingreifen, um Verpressungen, Verkeilungen oder Vereisungen manuell zu lösen, da sich bei diesem Vorgang aufgrund verborgener Gegenstände bereits schwere Unfälle ereignet haben. Das dürfen nur die Personen, die für die Befüllung der Tonne verantwortlich sind und deren Inhalt beurteilen können. Aus genannten Gründen besteht gemäß der Abfallsatzung auch keine Verpflichtung der Stadt zur Entleerung eingefrorener, eingestampfter und überfüllter Abfallbehälter. Konnten die Müllwerker die Tonne nicht vollständig leeren, zählt es dennoch als Leerung. Anspruch auf eine kostenlose Ersatzleerung oder auf eine Erstattung der Leerungsgebühr haben Sie in diesen Fällen leider nicht.
Weitere Informationen zum Themenbereich Abfall gibt es bei der städtischen Abfallberatung,
Tel. 06171 502-300, beim Bau & Service Oberursel (BSO), Tel. 06171 704-300 oder im Internet unter www.bso-oberursel.de.
Michael Maag
BSO-Betriebsleiter