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Gemeinsam gut durch den Winter: BSO räumt und streut Hauptverkehrsstraßen – auch die Bürgerinnen und Bürger sind gefordert
Der Winter naht, Schnee- und Frostperioden sind jedoch nicht planbar und nur begrenzt voraussehbar. Der Bau & Service Oberursel ist in Sachen Personalplanung, Fuhrpark und Lagerung von Streusalz und abstumpfenden Streumitteln gut vorbereitet, um ein hohes Maß an Mobilität in Oberursel (Taunus) zu gewährleisten.
Die Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen werden vom BSO geräumt und gestreut. Im Regelfall fahren die Großfahrzeuge für die Schneeräumung von 3 bis 24 Uhr im Zweischichtbetrieb, damit wird unter anderem auch der Busverkehr sichergestellt. Traktoren und Handräumer werden von 4 bis 20 Uhr eingesetzt. „Damit uns falsch geparkte Fahrzeuge die Räumung nicht zusätzlich erschweren, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Aufmerksamkeit“, so Florian Nowak, beim BSO zuständig für den Streu- und Räumdienst.
Die Räum- und Streupläne des BSO werden jährlich aktualisiert. In diesen Plänen sind das jeweilige Einsatzgebiet für jedes Fahrzeug sowie die Fahrtroute mit Reihenfolge vorgegeben.
Streustufe 1
Alle Straßen und Bereiche, die sich aus der oben erläuterten Streupflicht ergeben, werden bearbeitet; so zum Beispiel Buslinien, Durchgangsstraßen oder Straßen mit hoher Verkehrs-frequenz. Das Straßenverzeichnis-Streustufe 1 finden Sie unter http://www.oberursel.de/Streustufe1
Auch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind in der Pflicht und müssen gemäß der städtischen Straßenreinigungssatzung die angrenzenden Gehwege von Schnee räumen und bei Glätte streuen. Dies gilt auch in Bereichen, in denen die Gehwege niveaugleich ausgebaut und nur optisch – z.B. durch andere Pflasterfarben – von den Fahrbahnen abgesetzt sind. Dort sind die anteiligen Gehwegbereiche freizuhalten. Bei Schneefall sind in der Zeit von 7 bis 20 Uhr vor den Grundstücken die Gehwege, Überwege und Plätze in einer Breite von 1,50 m vom Schnee zu räumen, soweit die örtlichen Verhältnisse dies zulassen.
Wer zur Miete wohnt sollte beachten, dass diese Räum- und Streupflichten üblicherweise vom Vermietenden auf den Mietenden übertragen werden, wenn nicht Hausmeister dafür eingesetzt werden.
Die Straßenreinigungssatzung ist abrufbar unter http://www.oberursel.de/Strassenreinigungssatzung
Michael Maag
Betriebsleiter
