Reisepass wegen Namensänderung neu beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel

    • Familienname,
    • Vornamen oder
    • deren Reihenfolge

    geändert hat, ist Ihr bisheriger Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie ein neues Dokument beantragen.

    Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von:

    • Heirat
    • Eintragung einer Lebenspartnerschaft
    • Namensänderung nach Scheidung oder nach Auflösung einer Lebenspartnerschaft
    • Änderung der Vornamensreihenfolge

    Sie sind verpflichtet, den bisherigen Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. Wenn Sie keinen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen.

    Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.

  • Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. Zuständig ist die Behörde, in welcher Gemeinde oder Stadt Ihre Hauptwohnung liegt.
      • Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend
      • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
      • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Wenn Sie den Reisepass bereits vor der Hochzeit beantragt haben: Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen. 
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
    • Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines neuen Reisepasses obliegt der Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) Ihres Wohnortes.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • bei Heirat: Eheurkunde
    • nach der Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
    • Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
    • Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
    • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden, zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde
    Spezielle Hinweise für - Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis)

    Erforderliche Unterlagen:

    • seit Mai 2025 ein digitales Passfoto, erhältlich direkt im Einwohnerbüro oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme bei Babys, Kleinkindern, Kindern und ggf. eingeschränkten Personen im Einwohnerbüro nicht immer zuverlässig ist. Um Verzögerungen oder wiederholte Besuche im Einwohnerbüro zu vermeiden, empfehlen wir, digitale Lichtbilder in diesen Fällen vorab bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde 

    bei der Antragstellung für ein Kind: 

    • Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
    • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.

    bei der Erstausstellung oder bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde:

    • letzte Personenstandsurkunde
    • Nachweis über Namensänderung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Gebühr: 70,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: 92,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 59,50 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 102,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: 124,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: 69,50 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 91,50 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 26,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses

    Gebühr: 31,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung

    Gebühr: 44,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 15,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Für antragstellende Personen über 24 Jahren.

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.

    Frist: 2 Wochen

  • Was sollte ich noch wissen?

    • Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Dann erhalten Sie Ihren Reisepass innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
    • Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Ihrem geplanten Reisebeginn erhalten können und das Reisezielland einen vorläufigen Reisepass als Einreisedokument akzeptiert, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
    • Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende