Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung (von Personen)
Leistungsbeschreibung
Wohnungswechsel / Wohnsitzwechsel
Bei einem Wohnungswechsel ist eine An-, Ab- oder Ummeldung beim Einwohnerbüro innerhalb von zwei Wochen erforderlich.
Ausnahme: Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird bzw. wenn es sich um einen Nebenwohnsitz handelt.
Unbedingt benötigte Unterlagen *Personalausweis und / oder Reisepass / Kinderausweis, evtl. Personenstandsurkunde Formular Anmeldung aus einer anderen Stadt oder Gemeinde X Anmeldung einer Wohnung, sowie Wohnungsgeberbestätigung Ummeldung
innerhalb OberurselsX Anmeldung einer Wohnung, sowie Wohnungsgeberbestätigung Abmeldung
bei Umzug ins AuslandX Abmeldeformular, sowie Wohnungsgeberbestätigung Um die Meldepflicht für Familien zu erfüllen, genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitgliedes unter Vorlage der genannten Unterlagen.
Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung, die über aktuelle Meldeverhältnisse einer Bürgerin bzw. eines Bürgers Auskunft gibt, kann gegen Entrichtung einer Gebühr von 9,00 € beantragt werden.
Zuständige Stelle
Einwohnerbüro