Antrag auf Reinigung der Abfallbehälter
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag
Einmal im Frühjahr und im Herbst ist ein Reinigungsfahrzeug im Auftrag des BSO in der Stadt unterwegs. Nach dem Bestellen des Service wird ein Tourenplan erstellt. Daraus ergibt sich Ihr Termin für ihre bestellte Gefäßreinigung. Diesen erfahren Sie mit dem zugestellten Gebührenbescheid.
Die Gefäße werden von einem Müllsammelfahrzeug geleert und anschließend von einem Spezialfahrzeug für Behälterreinigungen hochgezogen und mit Hochdruck gereinigt.
Die nächsten Termine werden über die regionale Presse und auf unserer Homepage bekannt gegeben.
mehr erfahren
Mit diesem Formular (wenn aktiv) können Sie für Ihre Liegenschaft die Reinigung der Abfallbehälter für Restabfall, Bioabfall und Papier im Rahmen einer Reinigungsaktion beantragen. Zweimal im Jahr, im Frühling und im Herbst bieten wir diese Reinigungsaktion an. Die genauen Termine und Anmeldefristen werden rechtzeitig auf der Homepage und über die Presse bekanntgeben.
Bitte beachten
Soweit mehr Anträge für einen Reinigungstermin vorliegen, als erledigt werden können, erfolgt die Tourenplanung unter Berücksichtigung der zeitlichen Reihenfolge des Antrageingangs bei der Stadt. Antragssteller, deren Antrag nicht berücksichtigt werden konnte, erhalten eine Absage.Terminmitteilung auf dem Gebührenbescheid
Die Reinigungsaktion wird in der Regel an zwei oder mehreren Terminen durchgeführt. Wann die von Ihnen angemeldeten Abfallbehälter gereinigt werden, erfahren Sie auf dem Gebührenbescheid, der Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung zugeschickt wird.Gebühren
Für die Reinigung der Abfallbehälter fallen folgende Gebühren an:
Nach Eingang des Antrags beim BSO wird ein Gebührenbescheid an den Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigten verschickt. Mit diesem wird Ihnen auch der geplante Reinigungstermin, abhängig von der Lage der Liegenschaft, mitgeteilt. Die Gebühr ist unter Angabe des aus dem Gebührenbescheid ersichtlichen Geschäftszeichens bis zur Fälligkeit zu überweisen. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat vor, wird sie zum Fälligkeitstag im SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht.Wer darf den Antrag stellen und wann muss eine Vollmacht vorliegen?
Gebührenpflichtige Änderungsanträge dürfen nur durch die Grundstückseigentümerin / den Grundstückseigentümer oder mit Vorlage einer Vollmacht (in Kopie) gestellt werden. Liegt dem BSO aus einem vorangegangenen Vorgang diese Vollmacht bereits vor, muss sie nicht erneut angefügt werden.Abfallbehälter dürfen befüllt sein und sind am bekanntgegebenen Reinigungstermin, bis um 6 Uhr an gut erreichbarer Stelle an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehweges oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen. Der Straßenverkehr darf nicht oder nicht mehr als notwendig und vertretbar beeinträchtigt werden. Die Leerung und die Reinigung erfolgen mit zwei verschiedenen Fahrzeugen, bitte lassen Sie die Behälter nach der Leerung stehen, bis auch die Reinigung erfolgt ist. Dazwischen kann etwas Zeit vergehen, denn die Fahrzeuge können nicht immer im Tandem fahren.
Bitte beachten Sie, dass angemeldete, aber am Termin nicht bereitgestellte Behälter nicht gereinigt werden können. Die erhobenen Gebühren werden wegen der verursachten Kosten für Anfahrt und Verwaltung nicht erstattet.
Kontakt
Anmeldung zur Reinigung der Abfallbehälter
Aktuell keine Reinigung
noch keine Anmeldung möglich oder die maximale Kapazität ist erreicht und das Anmeldeformular deaktiviert.