Antrag

auf Reinigung der Abfallbehälter


Antrag auf Reinigung der Abfallbehälter

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag

Einmal im Frühjahr und im Herbst ist ein Reinigungsfahrzeug im Auftrag des BSO in der Stadt unterwegs. Nach dem Bestellen des Service wird ein Tourenplan erstellt. Daraus ergibt sich Ihr Termin für ihre bestellte Gefäßreinigung. Diesen erfahren Sie mit dem zugestellten Gebührenbescheid. 

Die Gefäße werden von einem Müllsammelfahrzeug geleert und anschließend von einem Spezialfahrzeug für Behälterreinigungen hochgezogen und mit Hochdruck gereinigt. 

Die nächsten Termine werden über die regionale Presse und auf unserer Homepage bekannt gegeben.

  • mehr erfahren

    Mit diesem Formular (wenn aktiv) können Sie für Ihre Liegenschaft die Reinigung der Abfallbehälter für Restabfall, Bioabfall und Papier im Rahmen einer Reinigungsaktion beantragen. Zweimal im Jahr, im Frühling und im Herbst bieten wir diese Reinigungsaktion an. Die genauen Termine und Anmeldefristen werden rechtzeitig auf der Homepage und über die Presse bekanntgeben.

    Bitte beachten
    Soweit mehr Anträge für einen Reinigungstermin vorliegen, als erledigt werden können, erfolgt die Tourenplanung unter Berücksichtigung der zeitlichen Reihenfolge des Antrageingangs bei der Stadt. Antragssteller, deren Antrag nicht berücksichtigt werden konnte, erhalten eine Absage.

    Terminmitteilung auf dem Gebührenbescheid
    Die Reinigungsaktion wird in der Regel an zwei oder mehreren Terminen durchgeführt. Wann die von Ihnen angemeldeten Abfallbehälter gereinigt werden, erfahren Sie auf dem Gebührenbescheid, der Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung zugeschickt wird.

    Gebühren 
    Für die Reinigung der Abfallbehälter fallen folgende Gebühren an:


    Nach Eingang des Antrags beim BSO wird ein Gebührenbescheid an den Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigten verschickt. Mit diesem wird Ihnen auch der geplante Reinigungstermin, abhängig von der Lage der Liegenschaft, mitgeteilt. Die Gebühr ist unter Angabe des aus dem Gebührenbescheid ersichtlichen Geschäftszeichens bis zur Fälligkeit zu überweisen. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat vor, wird sie zum Fälligkeitstag im SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. 

    Wer darf den Antrag stellen und wann muss eine Vollmacht vorliegen?
    Gebührenpflichtige Änderungsanträge dürfen nur durch die Grundstückseigentümerin / den Grundstückseigentümer oder mit Vorlage einer Vollmacht (in Kopie) gestellt werden. Liegt dem BSO aus einem vorangegangenen Vorgang diese Vollmacht bereits vor, muss sie nicht erneut angefügt werden.

    Abfallbehälter dürfen befüllt sein und sind am bekanntgegebenen Reinigungstermin, bis um 6 Uhr an gut erreichbarer Stelle an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehweges oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen. Der Straßenverkehr darf nicht oder nicht mehr als notwendig und vertretbar beeinträchtigt werden. Die Leerung und die Reinigung erfolgen mit zwei verschiedenen Fahrzeugen, bitte lassen Sie die Behälter nach der Leerung stehen, bis auch die Reinigung erfolgt ist. Dazwischen kann etwas Zeit vergehen, denn die Fahrzeuge können nicht immer im Tandem fahren.

    Bitte beachten Sie, dass angemeldete, aber am Termin nicht bereitgestellte Behälter nicht gereinigt werden können. Die erhobenen Gebühren werden wegen der verursachten Kosten für Anfahrt und Verwaltung nicht erstattet.


Kontakt


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Anmeldung zur Reinigung der Abfallbehälter



Aktuell keine Reinigung

noch keine Anmeldung möglich oder die maximale Kapazität ist erreicht und das Anmeldeformular deaktiviert.



Hiermit beantrage ich die Reinigung von Abfallbehältern 


für die nächsten Reinigungstermine am 16. und 30. März 2023

Anmeldeschluss ist der 10. Februar 2023*

61440 Oberursel

Straße und Hausnummer

siehe Gebührenbescheid

(bitte angeben für Terminabsprachen / Rückfragen)

Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort

Hiermit beantrage ich als

Vollmacht bitte beifügen, soweit sie dem BSO nicht vorliegt 

eine einmalige gebührenpflichtige Reinigung (22,44 € / 2-Rad- bzw. 29,10 € / 4-Rad-Behälter) 
für folgende Abfallbehälter:**

 Restabfallbehälter

Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter

 Behälter für Bioabfall

Behälter für Bioabfall
Behälter für Bioabfall
Behälter für Bioabfall
Behälter für Bioabfall
Behälter für Bioabfall
Behälter für Bioabfall
Behälter für Bioabfall
Behälter für Bioabfall
Behälter für Bioabfall
Behälter für Bioabfall
Behälter für Bioabfall
Behälter für Bioabfall
Behälter für Bioabfall
Behälter für Bioabfall
Behälter für Bioabfall

 Papierbehälter

Papierbehälter
Papierbehälter
Papierbehälter
Papierbehälter
Papierbehälter
Papierbehälter
Papierbehälter
Papierbehälter
Papierbehälter
Papierbehälter
Papierbehälter
Papierbehälter
Papierbehälter
Papierbehälter
Papierbehälter



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Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

*) Nach Eingang des Antrags beim BSO wird ein Gebührenbescheid an den Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigten verschickt. Auf diesem wird Ihnen auch der geplante Reinigungstermin, abhängig von der Lage der Liegenschaft, mitgeteilt. Die Gebühr ist unter Angabe des aus dem Gebührenbescheid ersichtlichen Geschäftszeichens bis zur Fälligkeit zu überweisen. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat vor, wird sie zum Fälligkeitstag im SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. Soweit mehr Anträge für einen Reinigungstermin vorliegen, als erledigt werden können, erfolgt die Tourenplanung unter Berücksichtigung der zeitlichen Reihenfolge des Antrageingangs bei der Stadt. Antragssteller, deren Antrag nicht berücksichtigt werden konnte, erhalten eine Absage. 

**) Die zu reinigenden Abfallgefäße dürfen befüllt sein und sind am, im Gebührenbescheid genannten Tag, bis um 6 Uhr an gut erreichbarer Stelle an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehweges oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand für eine gewünschte Reinigung bereitzustellen. Der Straßenverkehr darf nicht oder nicht mehr als notwendig und vertretbar beeinträchtigt werden. Bitte beachten Sie, dass angemeldete, aber am Termin nicht bereitgestellte Behälter nicht gereinigt werden können. Die erhobenen Gebühren werden wegen der verursachten Kosten für Anfahrt und Verwaltung nicht erstattet.

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