Tipps für Grundstückseigentümer

Grundstückszufahrten

Pkw-Stellplatz, eine neue Hofbefestigung ...

meistens stört dann der vorhandene hohe Bordstein entlang der Straße und man wünscht sich eine bessere Überfahrbarkeit.

Um das zu ändern sollten Sie folgendermaßen vorgehen

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass an den öffentlichen Straßen und Wegen keine Aufbrucharbeiten in "Eigenleistung" erlaubt werden.

Grenzbewuchs

Auf Straße und Gehweg hineinragender Bewuchs

Es ist immer wieder festzustellen, dass z.B. Bäume, Büsche und Hecken, die auf Grundstücken angepflanzt wurden, durch den jährlichen Austrieb in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen und dadurch die Benutzbarkeit der Straßen und Gehwege stark beeinträchtigen.

Sollten Fragen hierzu bestehen, zögern Sie nicht, unseren Herrn Bücher (Telefon 06171/704-466, thomas.buecher@bso-oberursel.de) anzurufen.