Getrennte Schmutzwasser- und Niederschlagswasser-Gebühr ab dem 1. Januar 2011
Ab 2006 gilt in Oberursel eine neue Gebührenordnung mit einer getrennten Gebühr für Schmutzwasser und Niederschlagswasser, die die bisherige Abwassergebühr ersetzen. Diese neue Gebührenordnung folgt der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur gerechten Verteilung der Kosten für die Abwasserentsorgung. Weitere Details zur Erklärung sowie Bespiele zur Berechnung finden Sie in der Broschüre des BSO (pdf).
Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,08 Euro pro Kubikmeter. Sie wird anhand des Frischwasserbezugs bemessen. Die neue Niederschlagswassergebühr beträgt 0,41 Euro pro Quadratmeter und wird an der versiegelten Fläche jedes Grundstücks bemessen.
Die Berechnung der Niederschlagswasser-Gebühr hängt von der Größe der bebauten und befestigten Flächen ab, über die Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Befestigte Flächen sind z.B. Dächer, Wege, Terrassen und Parkplätze. Die zur Berechnung dieser Gebühr notwendigen Daten wurden im Oktober 2002 anhand von Luftbildern und amtlichen Unterlagen der Liegenschaftsverwaltung erhoben und mit den Hausbesitzern und Grundstückseigentümern abgestimmt.
Sollte es auf Ihrem Grundstück seit 2002 bauliche Veränderungen in Bezug auf die versiegelte Fläche gegeben haben, sind Sie entsprechend der Abwassersatzung verpflichtet, den BSO hiervon schriftlich zu unterrichten. Nutzen Sie hierzu bitte die Selbsterklärung zur Feststellung der bebauten und befestigten Flächen (pdf) und die dazugehörige Information (pdf).









