Entwässerung
Der Bereich Entwässerung umfasst die Planung der städtischen Kanalisation, die Kanalunterhaltung und damit verbunden die Bearbeitung für neue Kanal-Hausanschlüsse.
Die Gesamtlänge des städtischen Kanalnetzes beträgt rund 150 km. Der Kanaldurchmesser liegt zwischen 20 cm und 2 m. Das Oberurseler Kanalnetz wird als Mischsystem betrieben, das heißt Regen- und Schmutzwasser werden in einer gemeinsamen Leitung bis zur städtischen Kläranlage (siehe Abwasser) in Weißkirchen geleitet. Damit auch bei starken Regenfällen die Kläranlage eine ordnungsgemäße Reinigungsleistung erzielt, sind im Stadtgebiet an einigen Stellen so genannte Entlastungsanlagen installiert. Diese leiten bei großen Niederschlagsmengen nur einen Teil des Wassers zur Kläranlage, der Rest wird als stark verdünntes Mischwasser in die Gewässer eingeleitet. Selbstverständlich gibt es für jede Entlastungsanlage eine gültige Einleitegenehmigung.
Das Kanalnetz wird kontinuierlich ausgebaut, um einen weitestgehend rückstaufreien Abfluss für die Benutzer sicherzustellen. Im Generalentwässerungsplan sind die entsprechenden Erfordernisse definiert. Für die effektive Wartung und Instandhaltung der Kanäle und Bauwerke im Kanalnetz ist die regelmäßige Kontrolle des Zustands mit Hilfe von Kanalfernsehkameras eine der wichtigsten Voraussetzungen. Das frühzeitige Erkennen von Schäden in nicht begehbaren Kanälen ist somit sichergestellt. Zu den regelmäßigen Wartungsarbeiten gehört außerdem das Säubern der Schmutzfänger von Schächten sowie der Schlammeimer von Straßenabläufen, die Reinigung von Kanalleitungen inklusive der Beseitigung von Wurzeln und die Rattenbekämpfung.
Auskünfte auch zu Ausschreibungen erteilt Herr Feger (Telefon 06171/704-387, bernd.feger@bso-oberursel.de).
Für den Kanal-Hausanschluss besteht in Oberursel gemäß § 4 der Abwassersatzung (pdf) ein Anschlusszwang: Bei der erstmaligen Erschließung eines Grundstücks werden nach Erteilung der Baugenehmigung die Bauherren von der BSO-Abteilung Tiefbau angeschrieben. Sie erhalten den "Antrag auf Herstellung eines Kanal-Hausanschlusses (pdf)". Die Kosten für die erstmalige Herstellung dieses Anschlusses sind abhängig vom Rohrdurchmesser und werden pauschal gemäß der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung (pdf) der Stadt Oberursel in Rechnung gestellt. Jeder weitere Kanalhausanschluss wird mit den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet.
Im Zusammenhang mit möglichen Rückstauerscheinungen im Kanalnetz verweisen wir auf das Merkblatt „Kanalrückstau“ Stand 2007.
Auskünfte erteilt Herr Gorißen (Telefon 06171/704-393, hans-juergen.gorissen@bso-oberursel.de). Bei notwendigen Reparatur- und Änderungsarbeiten am Hausanschluss im öffentlichen Bereich, obliegt die Überwachung ebenfalls dem BSO.









