Nachbarschaftstonne – Die Abfallsatzung: Gut geregelt

Ziel unserer Abfallsatzung ist es, dafür zu sorgen, dass die Restmüllmengen, die verbrannt oder deponiert werden müssen, immer weiter zurückgehen. Deshalb verpflichtet die Satzung uns alle zu einer weitgehenden Wertstofftrennung. In der Restmülltonne haben die Wertstoffe nichts verloren.

Wenn man sich einmal vor Augen hält, dass die Verwertung von einer Tonne Grünabfälle, Glas oder Papier nur einen Bruchteil der Kosten für die Entsorgung einer Tonne Restmüll beträgt, erkennt man auch den kostenentlastenden Aspekt.

Die sogenannte Nachbarschaftstonne spart Gebühren. Auf zwei benachbarten Grundstücken können Sie sich mit Ihrem Nachbarn eine Restmülltonne – und damit die Abfallgebühr – teilen. Als Richtwert gelten dabei pro Person ca. 12 l/Woche. Auch eine gemeinsame Nutzung der Altpapiertonne ist möglich.

Stehen Feiertage an, so ändert sich der Tourenplan der Müllabfuhr. Die Termine, die „aus dem Rahmen fallen”, finden Sie im Abfallkalender.